Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
10.11.964
/ Rom
Regest
Papst Leo VIII. erklärt auf einen Bericht, den ihm Bischof Konrad von Konstanz in Gegenwart Kaiser Ottos I. und seiner Gemahlin Adelheid über die wunderbare Weihe der Marienkapelle in Einsiedeln erstattet hat, nach Befragung der anwesenden geistlichen Fürsten die Weihe als gültig, nimmt auf Bitte des Kaisers und seiner Gemahlin das Kloster in seinen Schutz und gewährt Ablass für die Besucher desselben.
Kommentar Regest
Regest nach QW I/1, Nr. 39
Kommentar Ueberlieferung
Original fehlt.
Überlieferung
B (Vidimus), KAE, A.A.1, Vidimus von 1382-12-25
Signatur
Summarium
Titel
Heinrich von Brandis, Bischof von Konstanz, vidimiert eine Bulle von Papst Leo VIII. aus dem Jahre 964, worin dieser den Bericht von Bischof Konrad von Konstanz bestätigt, wonach die Einsiedler (Marien)kapelle im Jahre 948 von Engeln geweiht worden sei
Inhalt
"Transumptum, seu vidimus bulla Leonis octavi per Heinricum de Brandis, episcopum constantiensem de anno 1383. oct: cal: Jan. indict."
Datierung
25.12.1382
Objekttyp
C (Kopie), KAE, A.II.2, S. 1
Signatur
KAE, A.II.2, S. 1
Summarium
Titel
Burkardenbuch, Bd. 2
Inhalt
Enthält:
157 Urkundenabschriften, wovon 5 von späteren Händen nachgetragen. Hofrechte von Eschenz, Riegel, Lügswil, Ebnet und Eschbach, sowie wenige Lehenseinträge. Auf der letzten Seite: Fragenkatalog, sowie Eide der Gotteshausleute und Richter.
Die Einträge der Anlagehand sind nach folgenden Orten gegliedert:
S. 1–100: Ze den Einsiedelen
S. 101–153: Pfeffikon
S. 154–160: Richenburg
S. 161–167: Rapperswil
S. 173–186: Nüchen
S. 186–194: Ägre
S. 197–206: Rapperswil
S. 207–214: Uffnow
S. 214–220: Wald
S. 221–247: Meylan
S. 249–268: Stefe
S. 273–293: Kempten
S. 297–302: Kaltbrunn
S. 305–315: St. Gerold
S. 321–340: Britten
S. 345–374: Äschentz
S. 393–403: Zurich
S. 417–488: Ettiswil
S. 498–491: Bremgarten,
S. 493–513: Riegel
S. 517–538: Lehen
S. 539–540: Fragen
S. 540: Eide.
Enthält auch:
- vier losen Blätter, entstammen vermutlich einem Urbar: Aktenarchiv
157 Urkundenabschriften, wovon 5 von späteren Händen nachgetragen. Hofrechte von Eschenz, Riegel, Lügswil, Ebnet und Eschbach, sowie wenige Lehenseinträge. Auf der letzten Seite: Fragenkatalog, sowie Eide der Gotteshausleute und Richter.
Die Einträge der Anlagehand sind nach folgenden Orten gegliedert:
S. 1–100: Ze den Einsiedelen
S. 101–153: Pfeffikon
S. 154–160: Richenburg
S. 161–167: Rapperswil
S. 173–186: Nüchen
S. 186–194: Ägre
S. 197–206: Rapperswil
S. 207–214: Uffnow
S. 214–220: Wald
S. 221–247: Meylan
S. 249–268: Stefe
S. 273–293: Kempten
S. 297–302: Kaltbrunn
S. 305–315: St. Gerold
S. 321–340: Britten
S. 345–374: Äschentz
S. 393–403: Zurich
S. 417–488: Ettiswil
S. 498–491: Bremgarten,
S. 493–513: Riegel
S. 517–538: Lehen
S. 539–540: Fragen
S. 540: Eide.
Enthält auch:
- vier losen Blätter, entstammen vermutlich einem Urbar: Aktenarchiv
Datierung
1418
- 1438
Objekttyp
Buch (Deutsch)
L (Druck, Übersetzung und Kommentar), KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 1-7, Übersetzung nach einem älteren Einsiedler Druck
Signatur
KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 1-7
Summarium
Titel
Libertas Einsiedlensis
Inhalt
Originaltitel: Libertas Einsidlensis oder Begründter kurzer Bericht und Beweiß, daß das Fürstliche Gotteshauß Einsidlen in seynem Standt gestifftet: noch jemal einem Landtherrn underworffen: sonder mit seinen selbst aignen Gerichten / Regalien, Ober- und Landtsherrlichkeit versehen geweßt / und billich noch seyn solle. Mit beygesetzten etlichen solchem Beweiß dienlichen Documenten. Auß etlichen besonderen zu end vermeldten ursachen in offnen Truck gegeben. Getruckt nach der Gnadenreichen Geburt Christi / Jm Jahr M.D.C.XXXX.
Erste gedruckte Urkundensammlung des Klosters, anlässlich des Rechtsstreites 1640 zwischen dem Kloster Einsiedeln und der Landschaft Schwyz um die Landeshoheit erstellt. In drei Teilen gedruckte Materialsammlung zugunsten des Klosters. Umfasst 56 Urkunden, ein juristisches Gutachten und ein summarisches Verzeichnis verschiedener Straffälle; im Einzelnen:
Titelblatt, Vorrede an den Leser.
1. Teil: Argumente für die libertas des Klosters in sieben Titeln: von der Landtsherzligkeit, von der Vogten, von der Kastenvogten, von dem Blutbann, von der Gerichtsherzligkeit, von der Mannschafft, von der Steur. Meist Einwurf, Antwort und annotatio (S. 1–200)
2. Teil: Documenta des fürstlichen Gotteshauses Einsiedeln (S. 1–334)
3. Teil: Anhang: Copiae (S. 1-8).
Erste gedruckte Urkundensammlung des Klosters, anlässlich des Rechtsstreites 1640 zwischen dem Kloster Einsiedeln und der Landschaft Schwyz um die Landeshoheit erstellt. In drei Teilen gedruckte Materialsammlung zugunsten des Klosters. Umfasst 56 Urkunden, ein juristisches Gutachten und ein summarisches Verzeichnis verschiedener Straffälle; im Einzelnen:
Titelblatt, Vorrede an den Leser.
1. Teil: Argumente für die libertas des Klosters in sieben Titeln: von der Landtsherzligkeit, von der Vogten, von der Kastenvogten, von dem Blutbann, von der Gerichtsherzligkeit, von der Mannschafft, von der Steur. Meist Einwurf, Antwort und annotatio (S. 1–200)
2. Teil: Documenta des fürstlichen Gotteshauses Einsiedeln (S. 1–334)
3. Teil: Anhang: Copiae (S. 1-8).
Datierung
1640
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 7 (Regest)
Regesta imperii II/1, 1, Nr. 364 (Regest)
Text Regest
964 (nov. 10.11) .... [Otto I.] (iuxta altare s. Petri) Zugegen mit seinem sohn seiner gemalin und deutschen bischöfen bei der bestätigung eines statutes für das kloster Schuttern (in der Mortenau) und bei der auf seine fürsprache erfolgten anerkennung der engelweihe des klosters Einsiedeln seitens des papstes Leo VIII.
Kommentar Edition
Jaffé-Löwenfeld no 37073708. Fälschungen mit benutzung des Chr.Herimanni Aug.; als echter kern ist nur möglich, dass Einsiedeln eine besitz- und privilegienbestätigung erhielt, für welche sich bereits 962 (vgl. no 310) der kaiser und die damals bei demselben weilenden bischöfe von Hildesheim, Minden, Speier, Chur (vielleicht auch iene von Worms und Augsburg?) bei Johann XII. verwendet hätten; die bulle für Schuttern ist nach der Einsiedler fälschung oder nach deren vorlage fabricirt.
DAE, A, Nr. 1, S. 1 (Edition)
QW I/1, Nr. 39 (Regest)
Text Regest
Papst Leo VIII. erklärt auf einen Bericht, den ihm Bischof Konrad von Konstanz in Gegenwart Kaiser Ottos I. und seiner Gemahlin Adelheid über die wunderbare Weihe der St. Marienkapelle in Einsiedeln erstattet hat, nach Befragung der anwesenden geistlichen Fürsten die Weihe als gültig, nimmt auf Bitte des Kaisers und seiner Gemahlin das Kloster in seinen Schutz und gewährt Ablass für die Besucher desselben.
Hidber, Urkundenregister, I, Nr. 1076 (Regest), Edition beizeht sich auf B (Vidimus von 1383)
Text Regest
Papst Leo VIII vernimmt vom Bischofe Konrad von Constanz, es sei derselbe im Jahre 948 nach Meginrads Cella (Einsideln) gerufen worden, um dort den 14. September die Kapelle St. Maria zu weihen; aber als er um Mitternacht nach gewohnter Weise zum Gebete aufgestanden sei, habe er mit einigen geistlichen Brüdern (religiosis fratribus) desselben Orts den lieblichsten Gesang gehört. Bei genauerem Nachforschen habe sich ergeben, dass Engel nach Weise und Ordnung der Bischöfe bei einer Kircheneinweihung gesungen haben. Als er am Morgen trotz der Bitte, die Einweihung vorzunehmen, bis zur Mitte des Tages zögerte und dann wegen seines Widerstandes und seiner Erzählung von der Erscheinung heftig getadelt wurde, hörte man mit lauter Stimme rufen: »Höre auf, Bruder! sie ist von Gott (divinitus) geweiht worden." Die Umstehenden hätten nun erkannt, dass sie vom Himmel (caelitus) geweiht worden sei und er wünsche nun zu wissen, ob sie von einem Bischofe geweiht werden dürfe. Papst Leo VIII verneint dies und verordnet, dass Niemand gegen dieses Privilegium handle, Niemand das Kloster in seinem Besitze störe und spricht alle, welche diesen Ort reumüthig und zerknirscht in Demuth besuchen, von Schuld und Strafe frei.
BUB, I, Nr. 127* (Regest)
Regesta imperii II/5, Nr. 374 (Regest)
Text Regest
964 November 10, Rom. Unter dem Vorsitz des Papstes Leo VIII. findet in Anwesenheit Kaiser Ottos (I.) und der Kaiserin Adelheid sowie anderer geistlicher und weltlicher Persönlichkeiten eine Synode im Petersdom statt. Der in Begleitung und auf Rat des päpstlichen Legaten Wido von Albano nach Rom gekommene Abt Guihard von Schuttern (vgl. n. 372) weist dem Papst ein Privileg seines Klosters vor und erreicht dessen Bestätigung durch ein neues Papstprivileg (n. 375). Bischof Konrad von Konstanz berichtet, daß er im Jahre 948 nach Einsiedeln gekommen sei, um hier am 14. September eine Kapelle zu weihen, in der Nacht vor der Weihe aber erlebt habe, wie diese durch Engel vollzogen wurde, worauf er am nächsten Tage die Durchführung der Weihe verweigerte. Er ersucht um eine Entscheidung, ob die Engelweihe gültig sei, was der Papst nach eingehenden Beratungen mit den anwesenden Bischöfen bestätigt und auf Intervention des Kaisers darüber eine Urkunde ausfertigen läßt, die am 11. November vor der Synode verlesen und durch den Papst unterschriftlich ratifiziert wird.
Kommentar Edition
Erw.: n. 375 u. n. 376.
Reg.: Böhmer-Ottenthal n. 364; GP. VII/1, 48 n. F 113.
Die angebliche Synode wird weiters in den aus dem 16. Jh. stammenden Ann. monasterii Schutterensis erwähnt (vgl. J. May, Zur Kritik der Annalen von Schuttern, ZGORh., N. F. 8/1893, 270), hier aber wohl auf Grund der in n. 375 genannten Wormser Synode des Jahres 868 irrtümlich nach Worms verlegt. In beiden genannten Urkunden verweist jedoch die Datierung auf eine Synode in der Peterskirche. Lt. n. 375 sollen daran, abgesehen von dem Kaiserpaar, dem Legaten Wido und dem Abt Guihard, auch noch Otto II. und Herzog Burchard III. von Schwaben, die Erzbischöfe Hatto (II.) von Mainz und Bruno von Köln, die Bischöfe Anno von Worms, Otwin von Hildesheim, Otger von Straßburg, Konrad von Konstanz und Hartbert von Chur sowie die Äbte Sigehard von Reichenau und Burchard (I.) von St. Gallen teilgenommen haben. In n. 376 werden der päpstliche Legat, der Herzog von Schwaben und der Abt von Schuttern nicht erwähnt, dafür kommen außer den Genannten noch die Bischöfe Okko von Minden (richtig Otger von Speyer und Landward von Minden) und Ulrich von Augsburg dazu, und der Bischof von Straßburg wird halbwegs richtig Erchembald sowie der Abt von Reichenau richtig Ekkehard genannt. Als Synodalteilnehmer kann weiters noch der die genannten Urkunden ausstellende Notar Petrus angesehen werden. Abgesehen davon, daß nicht alle aufgezählten Persönlichkeiten als damals in Amt und Würden nachweisbar sind, konnte im Nov. 964 unmöglich in Anwesenheit Kaiser Ottos I. in Rom eine Synode tagen, da sich dieser damals längst in Pavia befand. Ottenthal wollte daher in der Annahme eines echten Kernes in den beiden Papsturkunden, die hier geschilderten Ereignisse auf die Synode vom Feb. 962 (n. 298) verlegen; vgl. auch Böhmer-Ottenthal n. 310. Das entfällt durch den von
Hirsch in NA. 36/1911, 397—413 geführten Nachweis der Fälschung beider Urkunden. Mit
Hirsch 408 Anm. 3 ist anzunehmen, daß der Fälscher die Kenntnis der Namen der Synodalmitglieder aus der Chronik Hermanns v. Reichenau (MGSS. V 114 ff.) bezog. Die Tatsächlichkeit der Papstsynode ist aber zu verneinen. Daß die Einsiedelner Kapelle im Jahre 948 bereits bestanden hat und geweiht war, beweist R.
Henggeler, Wann wurde die erste Einsiedelner Klosterkirche eingeweiht? (Zs. f. Schweiz. Kirchengesch. 37/1943, 96 f.).
Reg.: Böhmer-Ottenthal n. 364; GP. VII/1, 48 n. F 113.
Die angebliche Synode wird weiters in den aus dem 16. Jh. stammenden Ann. monasterii Schutterensis erwähnt (vgl. J. May, Zur Kritik der Annalen von Schuttern, ZGORh., N. F. 8/1893, 270), hier aber wohl auf Grund der in n. 375 genannten Wormser Synode des Jahres 868 irrtümlich nach Worms verlegt. In beiden genannten Urkunden verweist jedoch die Datierung auf eine Synode in der Peterskirche. Lt. n. 375 sollen daran, abgesehen von dem Kaiserpaar, dem Legaten Wido und dem Abt Guihard, auch noch Otto II. und Herzog Burchard III. von Schwaben, die Erzbischöfe Hatto (II.) von Mainz und Bruno von Köln, die Bischöfe Anno von Worms, Otwin von Hildesheim, Otger von Straßburg, Konrad von Konstanz und Hartbert von Chur sowie die Äbte Sigehard von Reichenau und Burchard (I.) von St. Gallen teilgenommen haben. In n. 376 werden der päpstliche Legat, der Herzog von Schwaben und der Abt von Schuttern nicht erwähnt, dafür kommen außer den Genannten noch die Bischöfe Okko von Minden (richtig Otger von Speyer und Landward von Minden) und Ulrich von Augsburg dazu, und der Bischof von Straßburg wird halbwegs richtig Erchembald sowie der Abt von Reichenau richtig Ekkehard genannt. Als Synodalteilnehmer kann weiters noch der die genannten Urkunden ausstellende Notar Petrus angesehen werden. Abgesehen davon, daß nicht alle aufgezählten Persönlichkeiten als damals in Amt und Würden nachweisbar sind, konnte im Nov. 964 unmöglich in Anwesenheit Kaiser Ottos I. in Rom eine Synode tagen, da sich dieser damals längst in Pavia befand. Ottenthal wollte daher in der Annahme eines echten Kernes in den beiden Papsturkunden, die hier geschilderten Ereignisse auf die Synode vom Feb. 962 (n. 298) verlegen; vgl. auch Böhmer-Ottenthal n. 310. Das entfällt durch den von
Hirsch in NA. 36/1911, 397—413 geführten Nachweis der Fälschung beider Urkunden. Mit
Hirsch 408 Anm. 3 ist anzunehmen, daß der Fälscher die Kenntnis der Namen der Synodalmitglieder aus der Chronik Hermanns v. Reichenau (MGSS. V 114 ff.) bezog. Die Tatsächlichkeit der Papstsynode ist aber zu verneinen. Daß die Einsiedelner Kapelle im Jahre 948 bereits bestanden hat und geweiht war, beweist R.
Henggeler, Wann wurde die erste Einsiedelner Klosterkirche eingeweiht? (Zs. f. Schweiz. Kirchengesch. 37/1943, 96 f.).
Regesta imperii II/5, Nr. 376 (Regest)
Text Regest
964 November 11, Rom. Papst Leo VIII. gibt allen Gläubigen (omnibus sancte Dei ecclesie fidelibus) den Bericht des Bischofs Konrad von Konstanz über die im Jahre 948 erfolgte Engelweihe in Einsiedeln (locum ... Cella Meginradi vocatum) (D. Konstanz) (n. 374) bekannt; bestätigt auf Rat genannter Bischöfe dieses Wunder und verbietet unter Androhung des Anathems die Vornahme einer nochmaligen Weihe der Einsiedelner Kapelle; bedroht auf Intervention des Kaisers Otto (I.) und der Kaiserin Adelheid sowie auf Rat der Bischöfe Verletzung der klösterlichen Privilegien, Störung der klösterlichen Besitzrechte, Bedrückung des Klosters und seiner Angehörigen sowie Übertragung der Abtei in fremde Gewalt mit dem Anathem und verkündet den bußfertigen Besuchern des Klosters vollkommenen Ablaß. — Convenit apostolico moderamini ...
Scr. autem pm. Petri not. et scrin. SRSA. in men. Nov., IV. id. Nov., lectum III. id. Nov. assidente dom. Leone pp. in sede sua iuxta altare s. Petri ... et confirmatum pm. dom. Leonis pp. huius nominis VIII., in ordine autem CXXXVI., a. ab incarn. Dom. DCCCCLXIII., ind. VII.
Scr. autem pm. Petri not. et scrin. SRSA. in men. Nov., IV. id. Nov., lectum III. id. Nov. assidente dom. Leone pp. in sede sua iuxta altare s. Petri ... et confirmatum pm. dom. Leonis pp. huius nominis VIII., in ordine autem CXXXVI., a. ab incarn. Dom. DCCCCLXIII., ind. VII.
Kommentar Edition
Org.: —
Kop.: 1) 14. Jh., Bern Bürgerbibl.: Ms. Hist. Helv. I 37 p. 6. 2) 1378, Einsiedeln, Stiftsarch.: Ms. A/DB 3 fol. 5v. 3—4) 1382 XII. 25, Einsiedeln Stiftsarch.: A/A 1 u. A 2 (Transsumpte d. B. Heinrich III. v. Konstanz). 5) Ende 14. Jh., Marienberg im Vintschgau, Goswin, Chr. p. 202. 6) 15. Jh., Rom Bibl. Vat.: Cod. Pal. lat. 701 fol. 348v. 7) 15. Jh., Einsiedeln Stiftsarch.: Ms. A/JJ 2 fol. 1. 8—9) 15. Jh., München StBibl.: Cod. lat. 19820 fol. 284 u. Cod. lat. 1805 fol. 38. 10) 1451, Einsiedeln Stiftsarch.: A/C 2v (Transsumpt).
Drucke: Chr. Hartmann, Ann. Heremi Deiparae matris monasterii in Helvetia (Freiburg 1612) 71; (v. Pflaumeren), Libertas Einsidlensis (Einsiedeln 1640) Doc. 1; Scheidt, Origines Guelficae II 249; B. Schwitzer, Chronik des Stiftes Marienberg, verfaßt von P. Goswin (1880) 228; G. v. Wyss, Über die Antiquitates monasterii Einsidlensis und den Liber Heremi (Jb. f. Schweiz. Gesch. 10/1885, 339); 0. Ringholz, Wallfahrtsgeschichte U. L. Fr. von Einsiedeln (1896) 312; 0. Ringholz, Geschichte des fürstlichen Benediktinerstiftes U. L. Fr. von Einsiedeln, I (1904) 656; Zimmermann, PUU. 329 n. F 169.
Reg.: J. CCCLXVII; Hidber, Urk.Register I 245 n. 1076; JL. F 3708; Ladewig, Reg. 146 n. 366; GP. II/2, 70 n. F 1 u. IV/4, 77 n. F 70; Schieß, Quellenwerk I/l, 39; Santifaller, LD. 315; Santifaller, Elenco 293.
Lit.: Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 311 ff.; Ringholz, Gesch. v. Einsiedeln 37 u. 45; Hirsch, Urkunden für Einsiedeln und Schuttern 397 ff.; R. Bauerreiß, Zur Entstehung der Einsiedler Wallfahrt (Stud. u. Mitt. 52/1934, 118—129); G. Morin, La légende de l'Engelweihe à Einsiedeln (Zs. f. Schweiz. Kirchengesch. 37/1943, 1—7); R. Henggeler, Die Einsiedler Engelweihe (Zs. f. Schweiz. Kirchengesch. 40/1946, 1 ff.); R. Henggeler, Die mittelalterlichen Papsturkunden im Stiftsarchiv Einsiedeln (Misc. archivistica A. Mercati 1952, 202 ff.); K. Bugmann, Die Einsiedler Engelweihbulle und die Reichenauer Renaissance im 12. Jh. (Freiburger Diözesanarchiv 95/1975, 135—148).
Über die große, heute aber nicht mehr komplett erhaltene kopiale Überlieferung der sogenannten Engelweihbulle vgl. GP. II/2, 70 n. F 1 u. Zimmermann, PUU. 329 f., wo auch weitere ältere Drucke verzeichnet sind. Jüngst erschien eine Facsimile-Ausgabe der Chr. von Goswin unter dem Titel "Sammlung von Dokumenten und Urkunden des Klosters Marienberg" (1996) (vgl. Kop. 5). Die älteste Publikation erfolgte in deutscher Übersetzung in "Histori vom Leben und Sterben des hl. Einsidels vnd Martyrers S. Meinradts" (Freiburg 1587) 61. Die älteste Nachricht über die Engelweihe und deren Bestätigung durch den Papst findet sich als Interpolation des späten 11. und beginnenden 12. Jh. in Handschriften der Ann. Einsidlenses und bei Hermann v. Reichenau (vgl. MGSS. III 137 Anm. 6, MGSS. V 70 Anm. 66 u.
Henggeler, PUU. 202), wovon
Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 318 f. Fascimilia bringt. Über eine Erwähnung bei Gobelinus Persona vgl. Finke, Westfälisches UB. V/1, 5 n. F 16, über Erwähnungen in Papsturkunden seit dem 15. Jh., die Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 331 ff. ediert, vgl. GP. II/2, 70 n. F 1 und Henggeler, PUU. 204 u. 214 ff. Während 1382 bei der Transsumierung angeblich noch das Original der Bulle zur Verfügung stand, wird im Jahre 1433 behauptet, daß das Original längst bei einem Klosterbrand zugrunde gegangen sei. Die Urkunde weist formale Mängel auf und kann in der überlieferten Form nicht von Leo VIII. stammen.
Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 323 sucht wenigstens die Echtheit des Urkundeninhaltes durch die Annahme zu verteidigen, daß ein früher vorhandenes, dann aber verbranntes echtes Privileg Leos VIII. aus erzählenden Quellen und nach dem Gedächtnis rekonstruiert worden sei, wobei formale Irrtümer entstanden. Tatsächlich hat es aber nie eine solche Urkunde gegeben, sondern diese wurde, wie Hirsch 408 nachwies, im ersten Viertel des 12. Jh. vermutlich in der Reichenauer Fälscherwerkstätte unter Benützung des Papstwahldekretes Nikolaus' II. von 1059 und anderer Papsturkunden zusammen mit n. 375 gefälscht; vgl. dazu auch J.
Lechner, Schwäbische Urkundenfälschungen des 10. u. 12. Jh. (MIÖG. 21/1900, 45 ff.) und
Tomek, Studien zur Reform 322 f. Interpolationen in den zitierten historiographischen Werken sollten die Fälschungen decken. Sie stammen von einer Hand, die laut
Henggeler, PUU. 202 noch 1143 nachweisbar ist, so daß man die Entstehung der Fälschung eher in die Mitte des 12. Jh. setzen möchte. Als Fälscher hat H.
Jänichen, Zur Herkunft der Reichenauer Fälscher (in: Die Abtei Reichenau, hg. v. H. Maurer, 1974, 279 ff.) den Mönch Udalrich von Dapfen namhaft gemacht; vgl. auch
Bugmann 135 f. Der Zweck des Falsifikates war sicherlich, Eingriffe des Bischofs von Konstanz auf Einsiedeln abzuwehren, indem man durch die Legende von der Engelweihe bzw. nach
Bauerreiß 124 besser von der Christusweihe darlegen wollte, daß der Diözesanbischof zur Vornahme einer immer auch die rechtliche Abhängigkeit manifestierenden Weihe in dem von Christus selbst geweihten Einsiedeln nicht berechtigt sei. Noch vor der Herstellung der ältesten erhaltenen Kopien und Transsumpte der Engelweihbulle, deren erste laut
Henggeler, PUU. 203 aus der Zeit um 1320 stammen dürfte, sind vermutlich weitere Einschübe in den Urkundentext vorgenommen worden, wie etwa der am Ende des Privilegs stehende Passus über den Ablaß, der in seiner Formulierung keinesfalls dem 10. Jh. entspricht und wohl durch die Entstehung der Einsiedelner Wallfahrt im 14. Jh. veranlaßt wurde; vgl.
Paulus, Gesch. des Ablasses II 326;
Bauerreiß 118 und
Henggeler, PUU. 204. Durch den Nachweis des Fälschungscharakters der Engelweihbulle wird die Vermutung bei Böhmer-Ottenthal n. 310 u. n. 364 hinfällig, daß im Feb. 962 tatsächlich eine kaiserliche Intervention für Einsiedeln beim Papst erfolgt sei; vgl. darüber sowie über die in der Engelweihbulle genannten, angeblich vom Papste zu Beratungen über das Einsiedelner Wunder herangezogenen Bischöfe und über die Berichterstattung Konrads von Konstanz über die Vorgänge des Jahres 948 n. 374.
Kop.: 1) 14. Jh., Bern Bürgerbibl.: Ms. Hist. Helv. I 37 p. 6. 2) 1378, Einsiedeln, Stiftsarch.: Ms. A/DB 3 fol. 5v. 3—4) 1382 XII. 25, Einsiedeln Stiftsarch.: A/A 1 u. A 2 (Transsumpte d. B. Heinrich III. v. Konstanz). 5) Ende 14. Jh., Marienberg im Vintschgau, Goswin, Chr. p. 202. 6) 15. Jh., Rom Bibl. Vat.: Cod. Pal. lat. 701 fol. 348v. 7) 15. Jh., Einsiedeln Stiftsarch.: Ms. A/JJ 2 fol. 1. 8—9) 15. Jh., München StBibl.: Cod. lat. 19820 fol. 284 u. Cod. lat. 1805 fol. 38. 10) 1451, Einsiedeln Stiftsarch.: A/C 2v (Transsumpt).
Drucke: Chr. Hartmann, Ann. Heremi Deiparae matris monasterii in Helvetia (Freiburg 1612) 71; (v. Pflaumeren), Libertas Einsidlensis (Einsiedeln 1640) Doc. 1; Scheidt, Origines Guelficae II 249; B. Schwitzer, Chronik des Stiftes Marienberg, verfaßt von P. Goswin (1880) 228; G. v. Wyss, Über die Antiquitates monasterii Einsidlensis und den Liber Heremi (Jb. f. Schweiz. Gesch. 10/1885, 339); 0. Ringholz, Wallfahrtsgeschichte U. L. Fr. von Einsiedeln (1896) 312; 0. Ringholz, Geschichte des fürstlichen Benediktinerstiftes U. L. Fr. von Einsiedeln, I (1904) 656; Zimmermann, PUU. 329 n. F 169.
Reg.: J. CCCLXVII; Hidber, Urk.Register I 245 n. 1076; JL. F 3708; Ladewig, Reg. 146 n. 366; GP. II/2, 70 n. F 1 u. IV/4, 77 n. F 70; Schieß, Quellenwerk I/l, 39; Santifaller, LD. 315; Santifaller, Elenco 293.
Lit.: Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 311 ff.; Ringholz, Gesch. v. Einsiedeln 37 u. 45; Hirsch, Urkunden für Einsiedeln und Schuttern 397 ff.; R. Bauerreiß, Zur Entstehung der Einsiedler Wallfahrt (Stud. u. Mitt. 52/1934, 118—129); G. Morin, La légende de l'Engelweihe à Einsiedeln (Zs. f. Schweiz. Kirchengesch. 37/1943, 1—7); R. Henggeler, Die Einsiedler Engelweihe (Zs. f. Schweiz. Kirchengesch. 40/1946, 1 ff.); R. Henggeler, Die mittelalterlichen Papsturkunden im Stiftsarchiv Einsiedeln (Misc. archivistica A. Mercati 1952, 202 ff.); K. Bugmann, Die Einsiedler Engelweihbulle und die Reichenauer Renaissance im 12. Jh. (Freiburger Diözesanarchiv 95/1975, 135—148).
Über die große, heute aber nicht mehr komplett erhaltene kopiale Überlieferung der sogenannten Engelweihbulle vgl. GP. II/2, 70 n. F 1 u. Zimmermann, PUU. 329 f., wo auch weitere ältere Drucke verzeichnet sind. Jüngst erschien eine Facsimile-Ausgabe der Chr. von Goswin unter dem Titel "Sammlung von Dokumenten und Urkunden des Klosters Marienberg" (1996) (vgl. Kop. 5). Die älteste Publikation erfolgte in deutscher Übersetzung in "Histori vom Leben und Sterben des hl. Einsidels vnd Martyrers S. Meinradts" (Freiburg 1587) 61. Die älteste Nachricht über die Engelweihe und deren Bestätigung durch den Papst findet sich als Interpolation des späten 11. und beginnenden 12. Jh. in Handschriften der Ann. Einsidlenses und bei Hermann v. Reichenau (vgl. MGSS. III 137 Anm. 6, MGSS. V 70 Anm. 66 u.
Henggeler, PUU. 202), wovon
Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 318 f. Fascimilia bringt. Über eine Erwähnung bei Gobelinus Persona vgl. Finke, Westfälisches UB. V/1, 5 n. F 16, über Erwähnungen in Papsturkunden seit dem 15. Jh., die Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 331 ff. ediert, vgl. GP. II/2, 70 n. F 1 und Henggeler, PUU. 204 u. 214 ff. Während 1382 bei der Transsumierung angeblich noch das Original der Bulle zur Verfügung stand, wird im Jahre 1433 behauptet, daß das Original längst bei einem Klosterbrand zugrunde gegangen sei. Die Urkunde weist formale Mängel auf und kann in der überlieferten Form nicht von Leo VIII. stammen.
Ringholz, Wallfahrtsgeschichte 323 sucht wenigstens die Echtheit des Urkundeninhaltes durch die Annahme zu verteidigen, daß ein früher vorhandenes, dann aber verbranntes echtes Privileg Leos VIII. aus erzählenden Quellen und nach dem Gedächtnis rekonstruiert worden sei, wobei formale Irrtümer entstanden. Tatsächlich hat es aber nie eine solche Urkunde gegeben, sondern diese wurde, wie Hirsch 408 nachwies, im ersten Viertel des 12. Jh. vermutlich in der Reichenauer Fälscherwerkstätte unter Benützung des Papstwahldekretes Nikolaus' II. von 1059 und anderer Papsturkunden zusammen mit n. 375 gefälscht; vgl. dazu auch J.
Lechner, Schwäbische Urkundenfälschungen des 10. u. 12. Jh. (MIÖG. 21/1900, 45 ff.) und
Tomek, Studien zur Reform 322 f. Interpolationen in den zitierten historiographischen Werken sollten die Fälschungen decken. Sie stammen von einer Hand, die laut
Henggeler, PUU. 202 noch 1143 nachweisbar ist, so daß man die Entstehung der Fälschung eher in die Mitte des 12. Jh. setzen möchte. Als Fälscher hat H.
Jänichen, Zur Herkunft der Reichenauer Fälscher (in: Die Abtei Reichenau, hg. v. H. Maurer, 1974, 279 ff.) den Mönch Udalrich von Dapfen namhaft gemacht; vgl. auch
Bugmann 135 f. Der Zweck des Falsifikates war sicherlich, Eingriffe des Bischofs von Konstanz auf Einsiedeln abzuwehren, indem man durch die Legende von der Engelweihe bzw. nach
Bauerreiß 124 besser von der Christusweihe darlegen wollte, daß der Diözesanbischof zur Vornahme einer immer auch die rechtliche Abhängigkeit manifestierenden Weihe in dem von Christus selbst geweihten Einsiedeln nicht berechtigt sei. Noch vor der Herstellung der ältesten erhaltenen Kopien und Transsumpte der Engelweihbulle, deren erste laut
Henggeler, PUU. 203 aus der Zeit um 1320 stammen dürfte, sind vermutlich weitere Einschübe in den Urkundentext vorgenommen worden, wie etwa der am Ende des Privilegs stehende Passus über den Ablaß, der in seiner Formulierung keinesfalls dem 10. Jh. entspricht und wohl durch die Entstehung der Einsiedelner Wallfahrt im 14. Jh. veranlaßt wurde; vgl.
Paulus, Gesch. des Ablasses II 326;
Bauerreiß 118 und
Henggeler, PUU. 204. Durch den Nachweis des Fälschungscharakters der Engelweihbulle wird die Vermutung bei Böhmer-Ottenthal n. 310 u. n. 364 hinfällig, daß im Feb. 962 tatsächlich eine kaiserliche Intervention für Einsiedeln beim Papst erfolgt sei; vgl. darüber sowie über die in der Engelweihbulle genannten, angeblich vom Papste zu Beratungen über das Einsiedelner Wunder herangezogenen Bischöfe und über die Berichterstattung Konrads von Konstanz über die Vorgänge des Jahres 948 n. 374.
Brackmann, Helvetia Pontificia, Nr. 1, S. 70 (Edition)