Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
9.1.1464
/ Dagmarsellen
Regest
Hans Waldmann von Zürich als Amtmann des Gotteshauses Einsiedeln erneuert zu Dagmarsellen auf dem Twinghofe zwei Artikel des Hofrodels, für die Gotteshausleute, die zwischen der Reuss und Aare sitzen, und fragt an: 1. wie die zu behandeln seien, die beim Meien- und Herbstgericht nicht erscheinen, worauf die 7 Ältesten im Gericht urteilen, solche sollen dem Ammann 3 Pfund zahlen. 2. In Betreff des Pfarrers Pantleon in Ettiswil, der die Gotteshausgüter, die seiner Pfründe zinsen, verlehnte und Ehrschatz davon nahm, urteilen die Ältesten, dass dieses Recht Güter zu verleihen einzig dem Gotteshaus zustehe. Diese zwei Punkte sind dem Hofrecht von Brütten angehängt.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 912
Überlieferung
B (Abschrift), KAE, Q.E.1.1
Signatur
Titel
Hofrodel von Brütten und anderen Orten
Inhalt
Datierung
1300
- 1500
Objekttyp
Akte (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 912 (Regest)
Text Regest
Hans Waldmann (von Zürich) als Amtmann des Gotteshauses Einsiedeln erneuert zu Tagmersellen auf dem Twinghofe zwei Artikel des Hofrodels, für die Gotteshausleute, die zwischen der Reuss und Aare sitzen, und frägt an: 1. wie die zu behandeln seien, die beim Meien- und Herbstgericht nicht erscheinen, worauf die 7 Aeltesten im Gericht urtheilen, solche sollen dem Ammann 3 Pfund zahlen. 2. In Betreff des Pfarrers Pantleon in Ettiswil, der die Gottshausgüter, die seiner Pfründe zinsen, verlehnte und Ehrschatz davon nahm, urtheilen die Aeltesten, dass diess Recht Güter zu verleihen einzig dem Gotteshaus zustehe. Diese zwei Punkte sind dem Hofrecht von Brütlen angehängt.