Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
10.1.1261 / Burg Rapperswil
Regest
Graf Rudolf von Rapperswil bekennt, dass er die Vogteien über die Besitzungen des Klosters Einsiedeln ausserhalb des Etzels vom Abt zu Lehen trage und von Abt Anselm von Schwanden die Gnade erhalten habe, dass sie auf seine Tochter Elisabeth übergehen, die übrigen nicht auf die Vogtei beruhenden Lehen dagegen seiner Gemahlin zu Leibding bleiben, ausgenommen den Fahrzoll zu Uerikon und den Wein zu Pfäffikon, welche nach seinem Tode dem Kloster heimfallen sollen.
Kommentar Regest
Regest nach ZUB III, Nr. 1136
Überlieferung
A (Original), KAE, B.CC.1
Signatur
Titel
Graf Rudolf von Rapperswil bekennt, dass er die Vogteien über die Besitzungen des Klosters Einsiedeln ausserhalb des Etzels vom Abt zu Lehen trage und von Abt Anshelm die Gnade erhalten habe, dass sie auf seine Tochter Elisabeth übergehen, die übrigen nicht auf die Vogtei beruhenden Lehen dagegen seiner Gemahlin zu Leibding bleiben, ausgenommen den Fahrzoll zu Uerikon und den Wein zu Pfäffikon, welche nach seinem Tode dem Kloster heimfallen sollen.
Inhalt
Datierung
10.1.1261
Objekttyp
Urkunde
B (Kopie), KAE, A.II.2, S. 161
Signatur
KAE, A.II.2, S. 161
Titel
Burkardenbuch, Bd. 2
Inhalt
Datierung
1418 - 1438
Objekttyp
Buch (Deutsch)
L (Druck, Übersetzung und Kommentar), KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 70-75
Signatur
KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 70-75
Titel
Libertas Einsiedlensis
Inhalt
Datierung
1640
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 83 (Regest)
Text Regest
QW I.1, 886
DAE, W, Nr. 121, S. 211 (Edition)
QW I/1, Nr. 886 (Regest)
Text Regest
Graf Rudolf von Rapperswil anerkennt, dass er sämtliche Vogteien über Besitzungen des Klosters Einsiedeln, welche er ausserhalb des Etzels innehabe oder die von ihm zu Lehen gegeben seien, als Lehen vom Kloster innehabe, und erklärt, er habe von Abt Anshelm die Vergünstigung erlangt, dass diese Vogteien mit seinen andern Lehen vom Kloster nach seinem Tod seiner Tochter Elisabeth als Lehen übertragen werden, jedoch die Lehen, die er ausser den Vogteien von der Abtei innehabe, mit Einwilligung des Abtes seiner Gemahlin Mechtild als Leibding angewiesen seien und ihr auf Lebenszeit zustehen sollen. Das Fahrgeld (naulum) zu Uerikon dagegen und der Wein zu Pfäffikon, die nur ihm selbst auf Lebenszeit zu Lehen gegeben sind, sollen nach seinem Tod an das Kloster zurückfallen. Er siegelt.
ZUB, III, Nr. 1136 (Edition)
Text Regest
Graf Rudolf von Rapperswil bekennt, dass er die Vogteien über die Besitzungen des Klosters Einsiedeln ausserhalb des Etzels vom Abt zu Lehen trage und vom Abt Anshelm die Gnade erhalten habe, dass sie auf seine Tochter Elisabeth übergehen, die übrigen nicht auf die Vogtei beruhenden Lehen dagegen seiner Gemahlin zu Leibding bleiben, ausgenommen den Fahrzoll zu Uerikon und den Wein zu Pfäffikon, welche nach seinem Tode dem Kloster heimfallen sollen.
UB Südl. St. Gallen, I, Nr. 503 (Regest)
Chartularium Sangallense, III, Nr. 1653 (Edition)