Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
12.6.1421 / -
Regest
Seit vierzig Jahren war Streit zwischen dem Abt von Einsiedeln und den Kindern von Gryffenberg, worauf Abt Burkhard von Weissenburg und Junker Hermann von Hunwil für sich und seine Schwester und die Kinder von Gryffenberg die Sache einem Schiedsgericht übergaben und je zwei Richter wählten. Da klagte der Abt, wie des von Hunwil Ahnherr bei sieben Personen Gotteshausleute aus dem Kelnhof von Kempten gefangen nahm und sie des Ihrigen beraubte, dann zwar freigelassen wurden, aber weder je das Ihrige zurück, noch sonst Entschädigung erhielten. Der von Hunwil berief sich besonders auf einen Brief, laut welchem jene Personen der Herrschaft von Österreich gehörten, worauf die Schiedsleute zu Gunsten des von Hunwil entschieden.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 672
Überlieferung
A (Original), KAE, N.P.3
Signatur
Titel
Spruchbrief zugunsten Hunwil in Streitigkeiten mit Abt Burkhard von Weissenburg
Inhalt
Datierung
12.6.1421
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
B (Kopie), KAE, A.II.2, S. 275
Signatur
KAE, A.II.2, S. 275
Titel
Burkardenbuch, Bd. 2
Inhalt
Datierung
1418 - 1438
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 672 (Regest)
Text Regest
Seit vierzig Jahren war Streit zwischen dem Abt von Einsiedeln und den Kindern von Gryffenberg, worauf Abt Burkard und Junker Hermann von Hunwil für sich und seine Schwester und die Kinder von Gryffenberg die Sache einem Schiedsgericht übergaben, und setzte der Abt, Peter Oeri und Hans Walter, der von Hunwil aber, Hansen von Bonstetten, Ritter, und Hermann von der Breiten-Landenberg. Obmann war Hans Homburger, Schultheiss von Raperschwil. Da klagte der Abt, wie des von Hunwil Ahnherr bei sieben Personen Gottshausleute aus dem Kelnhof von Kempten gefangen nahm und sie des Ihrigen beraubte, dann zwar freigelassen wurden, aber weder je das Ihrige zurück, noch sonst Entschädigung erhielten. Der von Hunwil berief sich besonders auf einen Brief, laut welchem jene Personen der Herrschaft von Oesterreich gehörten, worauf die Schiedsleute zu Gunsten des von Hunwil entschieden.