Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
12.3.1411
/ Einsiedeln
Regest
Abt Hugo von Rosenegg zu Einsiedeln entscheidet, dass Walter von End als Propst von Fahr für geistliche Dinge zuständig ist. Für weltliche Belange setzt er einen Pfleger ein. Allerdings werden auch die Frauen von Fahr in ihre Schranken verwiesen. Sie sollen sich nicht mehr ausserhalb des Klosters aufhalten, und dem Propst soll das Wohnen im Kloster nicht mehr verwehrt werden. Der Abt behält sich die Entscheidungsgewalt in geistlichen und weltlichen Dingen vor.
Kommentar Regest
Regest nach Regesten Fahr, Q175
Überlieferung
A (Original), KAE, D.F.5
Signatur
Titel
Abt Hugo von Rosenegg: Spruchbrief zwischen Walter von Ende, Kustos und Propst zu Fahr und der Meisterin und dem Konvent von Fahr
Inhalt
Datierung
12.3.1411
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 617 (Regest)
Text Regest
Hugo, Abt zu Einsiedeln, thut einen Spruch zwischen Walther v. Ennde, Propst zu Fahr, und der Meisterin und Convent daselbst; laut welchem der v. Ende nur in geistlichen Sachen Propst sein, - über das weltliche Wesen aber ein Herr v. Einsiedeln einen Pfleger setzen solle.
Regesten Fahr, Nr. Q175 (Regest)
Text Regest
Hugo, Abt von Einsiedeln, entscheidet, dass Walter von End als Propst von Fahr für geistliche Dinge zuständig ist. Für weltliche Belange setzt er einen Pfleger ein. Allerdings werden auch die Frauen von Fahr in ihre Schranken verwiesen. Sie sollen sich nicht mehr ausserhalb des Klosters aufhalten, und dem Propst soll das Wohnen im Kloster nicht mehr verwehrt werden. Der Abt behält sich die Entscheidungsgewalt in geistlichen und weltlichen Dingen vor.