Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
21.1.1403 / -
Regest
Der Einsiedler Abt Hugo von Rosenegg erlaubt der Meisterin und dem Konvent von Fahr, dass sie einen Zins von 4 Mütt Kernen auf dem Hof zu Geroldswil, den sie vor 7 Jahren an Johan, den Ammann von Weiningen, verkauft haben, für 40 Pfund wieder einlösen dürfen. Die Einnahmen stehen zu freier Verfügung, müssen aber so eingesetzt werden, dass das Gotteshaus zu Fahr diese 4 Mütt wiederum von den Frauen für 40 Pfund kaufen kann.
Kommentar Regest
Regest aus Regesten Fahr, Q167
Überlieferung
A (Original), KAE, D.CD.31
Signatur
Titel
Die Meisterin des Klosters Fahr darf mit Einwilligung von Abt Hugo von Rosenegg den Hof zu Geroldswil wieder einlösen
Inhalt
Datierung
21.1.1403
Objekttyp
(Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 579 (Regest)
Text Regest
Abt Hugo v. Rosenegg erlaubt der Meisterin und Convent im Fahr, dass sie dem Johans Ammann v. Winingen im Jahr 1396 den 10. Brachm. versetzten 4 Mütt Kernen auf dem Hof zu Geroltschwil um 40 Pfund wieder einlösen und frei damit schalten mögen, doch so, dass das Gotteshaus zu Fahr diese 4 Mütt von ihnen, den Frauen, der Meisterin und Convent wieder um 40 Pfund kaufen und ablösen möge.
Kommentar Edition
"Merkwürdig wegen Unterscheidung zwischen Gotteshaus Fahr und Meisterin und Convent daselbst."
Regesten Fahr, Nr. Q167 (Regest)
Text Regest
Der Einsiedler Abt Hugo von Rosenegg erlaubt der Meisterin und dem Konvent von Fahr, dass sie einen Zins von 4 Mütt Kernen auf dem Hof zu Geroldswil, den sie vor 7 Jahren an Johan, den Ammann von Weiningen, verkauft haben, für 40 Pfund wieder einlösen dürfen. Die Einnahmen stehen zu freier Verfügung, müssen aber so eingesetzt werden, dass das Gotteshaus zu Fahr diese 4 Mütt wiederum von den Frauen für 40 Pfund kaufen kann.