Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
23.10.1402 / Schloss Pfäffikon
Regest
Hugo von Rosenegg, Abt von Einsiedeln, schliesst mit der Stadt Zürich ein Burgrecht auf zehn Jahre.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 578
Kommentar Ueberlieferung
Original im Staatsarchiv Zürich: C I, Nr. 687.
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 578 (Regest)
Text Regest
Hugo v. Rosenegg schliesst mit der Stadt Zürich ein Burgrecht auf zehn Jahre.
Kommentar Edition
"Archiv Zürich."
Regesten StAZH, IV, Nr. 4597 (Regest)
Text Regest
Hug von Rosenegg, Abt des Benediktinerklosters Einsidellen, verurkundet, dass er mit dem Einverständnis des Kapitels auf zehn Jahre das Burgrecht von Bürgermeister, Rat und Bürgern der Stadt Zürich angenommen hat. Darin eingeschlossen ist die Feste Pfeffikon samt allen dazugehörenden Leuten und Gütern, ausgenommen die Leute zu Einsidellen. Die Feste Pfeffikon soll denen von Zürich und allen ihren Helfern und Dienern offen sein, allerdings ohne Kostenfolge für den Abt. Der Abt soll Zürich untergeben und gehorsam sein wie die eingesessenen Bürger. Wenn er nach den zehn Jahren das Burgrecht aufgeben will, soll dies nach Recht und Gewohnheit der Stadt Zürich geschehen. Stirbt der Abt vor Ablauf der zehn Jahre, erlischt das Burgrecht, kann aber von seinen Nachkommen weitergeführt werden. Abt Hug siegelt.
Kommentar Edition
Original im StA ZH: C I, Nr. 687.