Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
10.1.1386
/ Pfäffikon
Regest
Peter von Wolhusen, Abt von Einsiedeln, schliesst mit Zustimmung seines Kapitels ein Burgrecht mit der Stadt Zürich. Das Burgrecht soll zehn Jahre dauern. Es schliesst das Kloster, dessen Eigenleute und die Feste Pfäffikon ein. Er verspricht, den Zürchern und ihren Verbündeten die Feste offen zu halten und sie zu beherbergen, ohne dass dem Kloster für Verpflegung Kosten entstehen. Falls jedoch der Abt Peter von Wolhusen vor Ablauf dieser Frist sterben sollte, verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Der Abt siegelt.
Kommentar Regest
Regest aus Regesten StA ZH, III, Nr. 3068
Kommentar Ueberlieferung
Original im Staatsarchiv Zürich, C I, Nr. 684.
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 497 (Regest)
Gfr, 27, 1872, S. 185f. (Edition)
Gfr, 27, 1872, S. 358 (Regest)
Text Regest
Peter von Wolhusen, Abt in den Einsiedeln, erhält mit seiner Veste Pfäffikon, mit Leuten und Gütern daselbst, auf 10 Jahre Burgrecht zu Zürich, und im Nothfall Zürichs offenes Haus; Zürich dagegen sendet ihm auf Begehren zwei bis drei Bürger zu Hilfe und Rath.
Gfr, 82, 1927, S. 156-158 (Edition)
Regesten StAZH, III, Nr. 3068 (Regest)
Text Regest
Peter von Wolhusen, Abt von Einsiedeln, schliesst mit Zustimmung seines Kapitels ein Burgrecht mit der Stadt Zürich. Das Burgrecht soll zehn Jahre dauern. Es schliesst das Kloster, dessen Eigenleute und die Feste Pfäffikon ein. Er verspricht, den Zürchern und ihren Verbündeten die Feste offen zu halten und sie zu beherbergen, ohne dass dem Kloster für Verpflegung Kosten entstehen. Falls jedoch der Abt Peter von Wolhusen vor Ablauf dieser Frist sterben sollte, verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Der Abt siegelt.
Kommentar Edition
Original im StA ZH: C I, Nr. 684.