Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
24.5.1073
/ Augsburg
Regest
König Heinrich IV. bestätigt auf eine durch Mönche von Einsiedeln ihm vorgetragene Bitte mit Zustimmung der anwesenden Reichsfürsten und seiner Gemahlin Bertha dem Kloster für seinen Besitz die Immunität, unter Zusicherung königlichen Schutzes gegen Räuber, und die freie Abtwahl.
Kommentar Regest
Regest nach QW I/1, Nr. 88
Überlieferung
A (Original), KAE, A.BI.9
Signatur
Titel
König Heinrich IV. bestätigt auf eine durch Mönche von Einsiedeln ihm vorgetragene Bitte mit Zustimmung der anwesenden Reichsfürsten und seiner Gemahlin Bertha dem Kloster für seinen Besitz die Immunität, unter Zusicherung königlichen Schutzes gegen Räuber, und die freie Abtwahl
Inhalt
Datierung
24.5.1073
Objekttyp
Urkunde
B (Kopie), KAE, A.II.1, S. 116
Signatur
KAE, A.II.1, S. 116
Titel
Burkardenbuch, Bd. 1
Inhalt
Datierung
1418
- 1438
Objekttyp
Buch (Deutsch)
L (Druck, Übersetzung und Kommentar), KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 25-31
Signatur
KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 25-31
Titel
Libertas Einsiedlensis
Inhalt
Datierung
1640
Objekttyp
Buch (Deutsch)
C (Kopie), KAE, A.BI.9a
Signatur
Titel
König Heinrich IV. bestätigt auf eine durch Mönche von Einsiedeln ihm vorgetragene Bitte mit Zustimmung der anwesenden Reichsfürsten und seiner Gemahlin Bertha dem Kloster für seinen Besitz die Immunität, unter Zusicherung königlichen Schutzes gegen Räuber, und die freie Abtwahl
Inhalt
Datierung
24.5.1073
Objekttyp
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 30 (Regest)
DAE, G, Nr. 33, S. 34 (Edition)
QW I/1, Nr. 88 (Regest)
Text Regest
König Heinrich IV. bestätigt auf eine durch Mönche von Einsiedeln ihm vorgetragene Bitte mit Zustimmung der anwesenden Reichsfürsten und seiner Gemahlin Bertha dem Kloster (monasterio.. sanctae dei genitricis et virginis Mariae et sancti Meginradi, Mauritii quoque sociorumque eius, quod Solitarium vocatur, Teutonice Einsidelen) für seinen Besitz die Immunität, unter Zusicherung königlichen Schutzes gegen Räuber, und die freie Abtwahl (... [ausführliches Zitat]).
Hidber, Urkundenregister, I, Nr. 1404 (Regest)
Text Regest
König Heinrich IV. ertheilt und bestätigt dem Kloster Einsideln (monasterium quod solitarium vocatur teutonice Einsidelen) Besitzesfreiheit, also dass keiner seiner Nachfolger irgend Etwas von dessen Besitz an sich ziehe, ausser wenn dasselbe sonst in Gefahr stünde, durch Räubereien um seinen Besitz zu kommen (nisi forte, quod absit, aliqua in illos raptorum insania surrexerit). Dagegen sollen sie sich erheben. Auch ertheilt er den dortigen Mönchen (fratres) das Recht der freien Abtwahl.
MGH DH IV, Nr. 260 (Edition)
Text Regest
Heinrich verleiht dem Kloster Einsiedeln für seinen Besitz Freiheit von jeder königlichen Einmischung, es sei denn gegen räuberische Minderung, und verleiht das Recht der freien Abtswahl.