Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
1.2.1597 / -
Regest
Schultheiss und Rat der Stadt Luzern entscheiden, dass das Kloster Einsiedeln keine anderen Güter als Ersatz annehmen muss für ehrschatzpflichtige Güter in Dagmersellen, die bei der Urbarbereinigung als nicht ehrschatzpflichtig verkauft vorgefunden wurden. Das Kloster kann die ursprünglichen Güter als ehrschatzpflichtig in sein Urbar aufnehmen.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, V.OO.8
Signatur
Titel
Entscheid zu Gunsten des Klosters Einsiedeln über verkaufte ehrschatzpflichtige Güter in Dagmersellen
Inhalt
Datierung
1.2.1597
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)