Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
30.6.1565
/ -
Regest
Anerkennung derer von Zürich:
Abt Joachim fordert, dass die Aufstellung der Gotteshausgüter bestätigt werden soll. Eine Gemeinde akzeptiert diese nicht. Abt Joachim wiederholt, dass alle, die vor dem Urteil von 1547 in Männedorf gestorben sind, dem Gotteshaus einen Fall abgegeben haben.
Bei diesem Urteil soll es bleiben, wie auch bei der Beschreibung der Gotteshausgüter, welche aus einem Urbar des Klosters Pfäfers stammen und durch vier der Ältesten der Gemeinde angegeben wurden. Für diejenigen Personen, die auf jenen Gütern geboren worden sind, ist im Todesfall dem Kloster Einsiedeln und nicht der Gemeinde Männedorf der Fall abzugeben.
Abt Joachim fordert, dass die Aufstellung der Gotteshausgüter bestätigt werden soll. Eine Gemeinde akzeptiert diese nicht. Abt Joachim wiederholt, dass alle, die vor dem Urteil von 1547 in Männedorf gestorben sind, dem Gotteshaus einen Fall abgegeben haben.
Bei diesem Urteil soll es bleiben, wie auch bei der Beschreibung der Gotteshausgüter, welche aus einem Urbar des Klosters Pfäfers stammen und durch vier der Ältesten der Gemeinde angegeben wurden. Für diejenigen Personen, die auf jenen Gütern geboren worden sind, ist im Todesfall dem Kloster Einsiedeln und nicht der Gemeinde Männedorf der Fall abzugeben.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Anmerkungen Inhalt
Das genannte Urteil von 1547 ist KAE, O.N.4.
Überlieferung
A (Original), KAE, O.N.6
Signatur
Titel
Anerkennung von vorangegangenen Urteilen durch den Bürgermeister und Rat von Zürich
Inhalt
Datierung
30.6.1565
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)