Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
23.11.1334 / Zürich
Regest
Abt Konrad II. von Gösgen von Einsiedeln bekennt, dass er mit der Markgräfin in Baden übereinkam, dass er die Vogtei zu den Einsiedeln, die ihr rechtes Pfand ist von den Herzögen von Österreich, niessen und haben solle bis zu St. Johann Baptist und weitere 4 Jahre; dafür gibt der Abt jährlich 50 Pfund Pfennig Zürcher Münze zu dem 12ten Tag oder darnach innert 8 Tagen. Den Herzögen von Österreich ist die Wiederlösung des Pfandes vorbehalten.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 277
Kommentar Ueberlieferung
Original im Staatsarchiv Schwyz, Urk. 104
Überlieferung
B (Kopie), KAE, A.WI.3
Signatur
Titel
Bestätigung Übereinkommen durch Abt Konrad II. von Gösgen: Abt Konrad II. von Gösgen von Einsiedeln bekennt, dass er mit der Markgräfin in Baden übereinkam, dass er die Vogtei zu den Einsiedeln, die ihr rechtes Pfand ist von den Herzögen von Österreich, niessen und haben solle bis zu St. Johann Baptist und weitere 4 Jahre; dafür gibt der Abt jährlich 50 Pfund Pfennig Zürcher Münze zu dem 12ten Tag oder darnach innert 8 Tagen. Den Herzögen von Österreich ist die Wiederlösung des Pfandes vorbehalten.
Inhalt
Datierung
1334
Objekttyp
Akte
L (Druck, Übersetzung und Kommentar), KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 299
Signatur
KAE, A.LK.7.1, Teil 2, S. 299
Titel
Libertas Einsiedlensis
Inhalt
Datierung
1640
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 277 (Regest), Edition bezieht sich auf B.
Text Regest
Abt Konrad bekennt, dass er mit der Marggräfin in Baden übereinkam, dass er die Vogtei zu den Einsidlen, die ihr rechtes Pfand ist von den Herzogen von Oestreich, niessen und haben solle bis zu S. Joh. Bapt., und denethin 4 Jahr; dafür gibt der Abt jährlich 50 Pfd. Pfennig Zürchermünz zu dem 12ten Tag oder darnach innert 8 Tagen. Den Herzogen von Oestreich ist die Wiederlösung des Pfandes vorbehalten.
Kommentar Edition
abweichende Datierung (nur Jahrzahl 1334). - "Das Original soll in Schwyz sein." - Libert. Einsidl. 2, 299.
DAE, I, Nr. 73, S. 69 (Edition), Edition bezieht sich auf B.
Regesten STASZ, Nr. 104 (Regest)
Text Regest
Abt Konrad von Einsiedeln ist mit der Markgräfin Maria von Baden übereingekommen, dass er die Vogtei von Einsiedeln, die ihr rechtes Pfand ist, von den Herzogen von Oesterreich haben und niessen solle bis zu St. Johann Baptist und dannethin 4 Jahre; dafür gibt der Abt jährlich 50 Pfund Pfennige Zürcher Münz zu dem 12. Tag oder darnach innert 8 Tagen. Den Herzogen ist die Wiedereinlösung des Pfandes vorbehalten.
Geschehen zu Zürich, Mittwoch vor St. Katharinentag.
Kommentar Edition
Original im StA SZ: Urk. 104