Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
15.6.1394
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Regest
Walter von Altenklingen beurkundet seinen Verzicht auf die Lehenschaft des grossen Zehnten zu Stettfurt. Lütold von Landegg übernimmt die Lehenschaft als rechtes Erbe.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, G.OA.2
Signatur
Titel
Walter von der Alten Klingen, Freiherr und Ritter, tut kund, dass er mit dieser Urkunde das Lehen des Zehnten zu Stettfurt und die Güter, die zu diesem Zehnten gehören, bestätigt: Sie gehörten bisher Lütolt der Schenke von Landegg, hat sie vormals von diesem übernommen, für von ihm gemachte Dienste, und dass er seinem Erben und Nachkommen die Vogtei zu Winzenberg, den Zehnten von Augelcshusen, den Zehnten, den man Ponclis Zehnten nennt bei Pillwilla und Obersol, die Äcker und Wisen, die zu diesem Zehnten gehören, und die Eggenwis genannte Wiese.Ddie Schenkung geht für das Seelenheil an das Heilig Geist Spital von Bischoffszell. Es siegelt Walter von der Alten Klingen, Montag vor Fronleichnam 1394
Inhalt
Datierung
15.6.1394
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)