Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
7.6.1561
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Regest
Hans Lüthi von Haldingen und Lienhard [Stadler] von Kalthausen beurkunden ein Vetrag betreffend einen Hof in Haldingen zwischen Johann Guttensohn und Hans Caspar, Genihans Bernhart und Kleinhans Kynter, Gebrüder von Haldingen.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, G.NA.3
Signatur
Titel
Vertrag zwischen Hans Guttensohn und denen Kymen von Halding, welche von Junker Albrecht von Landenberg damaligen Herrn zu Sonnenberg ihren Hof zu Haldingen von der Zinsbarkeit und Lehenschaft mit welcher er gegen der Herrschaft Sonnenberg behaftet war, los und ledig gekauft hatten und derentwegen auch von dem von Landenberg Siegel und Brief hatten, die aber lauf Offnung vor Gericht nit gefertigt waren, dahero der jetztmalige Gerichtsherren von Guttensohn den Zug dazu laut Offnung praetendiert, welche ihme auch von Gericht zu Stettfurt, und nachgehend appellando von Herrn Landvogt zu Frauenfeld zugesprochen worden; bei den sieben Regiernden Orten bestätigt / der Hof zu Haldingen bleibt bei den Kymen; Holzregelungen / Extrakt: Thomas Guttensohn verkauft dem Junker Jos Zollikoffer zwei Juchart / Extrakt: Hans Guttensohn kauft von dem Freiherrn von Sax 1560 drei Waldungen (Steinbichsel, Bilchholz, Buochholz) 60 bis 70 Juchart, in Tuffenthal 80 bis 1000 Juchart Holz, Grund und Boden
Inhalt
Datierung
7.6.1561
Objekttyp
(Deutsch)