Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
20.10.1569 / -
Regest
Weibel Jörg Schnyder von Stettfurt urteilt im Streit zwischen Hans Heuwer von Matzingen und Jacob Pfister von Gündelhard um einen Verkauf von Holz.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, G.LA.8
Signatur
Titel
Güetlicher Spruch zwischen Hans Heüwer und Jacob Pfister von Gündelhard: als Jacob Pfister vor Jahren dem Hans Heürer seine Gerechtigkeit an dem Lehenhof zu Matzingen verkauft hatte, und aber dass Holz auf einem Stuck Gut dem Jos Pfister von Matzingen, welcher gedachtes Holz aufgehauen hin geben hat, so hat ihm derentweg Hans Heüwer von der Kaufsumme 56 fl. ohnbezahlt hinterhalten, dessen sich dann Jacob Pfister beklagt. Ist darüber gesprochen, dass Hans Heüwer ihm nicht schuldig von denen 56 fl. etwas zu geben. Doch solle er auch die 3 Ldt. Bürs, so ihm laut Sonnenberger Offnung von dem Jacob Pfister gehorig misten
Inhalt
Datierung
20.10.1569
Objekttyp
(Deutsch)