Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
14.7.1327 / Rapperswil
Regest
Graf Hans von Habsburg, Herr zu Rapperswil, überlässt einen in seiner Vogtei gelegenen Weingarten zu Wollerau am Riet dem Propst zu Fahr, der ihn von Konrad des Suters Kindern zu Wollerau für recht eigen kaufte und beschränkt die Steuer, welche die Rebleute dem Vogt davon zu geben haben, auf fünf Schilling im Mai und fünf Schilling im Herbst, auch Wachtdienst im Kriegsfall, aber keine Heerfahrt.
Kommentar Regest
Regest nach ZUB, XI, Nr. 4088
Diplomatischer Kommentar
Im ZUB wird die Echtheit der Urkunde angezweifelt.
Überlieferung
A (Original), KAE, B.CC.3
Signatur
Titel
Graf Johann von Habsburg, Herr zu Rapperswil, überlässt einen in seiner Vogtei gelegenen Weingarten zu Wollerau am Riet dem Propst zu Fahr, der ihn von Konrad des Suters Kindern zu Wollerau für recht eigen kaufte und beschränkt die Steuer, welche die Rebleute dem Vogt davon zu geben haben, auf fünf Schilling im Mai und fünf Schilling im Herbst, auch Wachtdienst im Kriegsfall, aber keine Heerfahrt.
Inhalt
Datierung
14.7.1327
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 251 (Regest)
DAE, X, Nr. 3, S. 4 (Edition)
ZUB, XI, Nr. 4088 (Regest), Die Echtheit der Urkunde wird angezweifelt.
Text Regest
Graf Hans von Habsburg, Herr zu Rapperswil, überlässt einen in seiner Vogtei gelegenen Weingarten zu Wollerau [Wolrou] am Riet dem Propst zu Fahr [Vare], der ihn von Konrad des Suters Kindern zu Wollerau für recht eigen kaufte und beschränkt die Steuer, welche die Rebleute dem Vogt davon zu geben haben, auf fünf Schilling im Mai und fünf Schilling im Herbst, auch Wachtdienst im Kriegsfall, aber keine Heerfahrt.
Kommentar Edition
Die von Morel angegebenen fünf Schilling jährlich werden als falsch bezeichnet.
Regesten Fahr, Nr. Q62 (Regest)
QW I/2, Nr. 1391 (Regest)
Chartularium Sangallense, VI, Nr. 3319 (Edition)