Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
16.5.1532 / Zürich
Regest
Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen im Streit zwischen der Gemeinde Weiningen und den dazugehörigen Dörfern einerseits und Felix Brännwald, Schaffner in Fahr und Vertreter der Meisterin in Fahr, andererseits. Weiningen fordert gemäss Hofrodel einen Zinsnachlass bei Misswachs, Hagel etc. Der Schaffner argumentiert, bei Lehen- und Grundzinsen sei ein solcher Nachlass niemals gestattet worden und soll auch nicht gestattet werden. Es wird entschieden, dass der Zins durch Weiningen vollumfänglich zu bezahlen sei, das es weder Stadt- noch Landrecht sei, dass ein Lehnherr wider seinen Willen Nachlass gewähren muss. Jedoch soll die Meisterin im laufenden Jahr mit den Zinsleuten nachsichtig sein.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, D.BD.1
Signatur
Titel
Urteil um Zinsnachlass für Lehensleute in Fahr
Inhalt
Datierung
16.5.1532
Objekttyp
(Deutsch)