Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
22.2.1588 / -
Regest
Der Propst von Fahr, P. Wolfgang Spiess, mit seinem Beistand Junker Bernhard Meyer von Knonau, klagt vor dem Gericht in Regensberg, dass die Erblehentrager Offerion Fry und Kaspar Kerer ihr Gut, genannt Fahrer Gütli, unerlaubterweise geteilt haben, dass Peter Kerer sein Gut vertauscht habe und dass Heinrich Brem sein Gut in Dällikon nicht richtig empfangen habe. Hans Jakob Klinger, Untervogt in Regensberg urteilt im Auftrag von Rudolf Leemann, Obervogt in Regensdorf, dass die Güter nicht weiter geteilt oder vertauscht werden dürfen. Die Teilung durch Fry und Kaspar Kerer wird bis zum Verkauf eines Teils geduldet, danach sollen das Gut wieder zusammengefügt werden. Brem habe zudem die Lehnsstrafe zu zahlen. Es siegelt Rudolf Leemann, Obervogt in Regensdorf.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, D.KC.6
Signatur
Titel
Urteil im Streit um die Teilung, den Tausch und den Empfang von Erblehen zwischen dem Propst von Fahr und vier Lehenstragern
Inhalt
Datierung
22.2.1588
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)