Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
19.8.1592
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Regest
Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden, dass Streitigkeiten zwischen dem Vogt oder Gerichtsherren von Weiningen und ihren Untertanen von den Herren von Zürich und nicht vom Abt von Einsiedeln entschieden werden sollen. Dies nachdem Peter Wirz, Pfister und Bürger von Zürich, sich geweigert hatte, dem Probst von Fahr, P. Heinrich Rüssi, für den Wiedererwerb des zuvor an Jakob Hug von Weiningen verkauften Wirtshauses in Weiningen Ehrschatz zu zahlen.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, D.TB.4
Signatur
Titel
Gerichtsbarkeit der Stadt Zürich zwischen Vogt oder Gerichtsherren von Weiningen und ihren Untertanen
Inhalt
Datierung
19.8.1592
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)