Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
7.1.1326
/ Schönenwerd
Regest
Ritter Johannes von Schönenwerd beurkundet, dass der Propst von Fahr die Mühle zwischen Fahr und Nieder-Engstringen dem Konrad Müller und seiner Frau auf Lebenszeit verliehen habe.
Kommentar Regest
Regest aus ZUB, XI, Nr. 4007
Überlieferung
A (Original), KAE, D.OC.1
Signatur
Titel
Propst Burkard verleiht Konrad Müller (Nieder-Engstringen) und seiner Ehefrau Elsbeth die Mühle zwischen Fahr und Engstringen
Inhalt
Datierung
7.1.1326
Objekttyp
(Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 242 (Regest)
ZUB, XI, Nr. 4007 (Edition)
Text Regest
Ritter Johannes von Schönenwerd beurkundet, dass der Propst von Fahr die Mühle zwischen Fahr und Nieder-Engstringen dem Konrad Müller und seiner Frau auf Lebenszeit verliehen habe.
Regesten Fahr, Nr. Q59 (Regest)
Text Regest
Ritter Johannes von Schönenwerd beurkundet, dass der Propst von Fahr, Burkhart von Ulvingen, die Mühle zwischen Fahr und Engstringen dem Konrad Müller und seiner Frau auf Lebzeiten gegen den Jahreszins von neun Mütt Kernen und ein Weihnachtsschwein zu sieben Schilling verliehen hat. Zur Bedingung macht er, dass wenn der Müller diese Mühle verlässt und diese gut geführt hat, der Müller Anrecht auf den gegenüber dem von Fahr bezahlten Kaufpreis (13 Pfund) erwirtschafteten Mehrwert haben soll. Erziehlt die Mühle beim Verkauf einen minderen Wert, soll der Müller dem Kloster den Verlust ersetzen. Wird die Mühle durch das Wasser geschädigt, hilft das Kloster dem Müller den Schaden zu tragen. Eine ähnlich komplizierte Regelung wird betreffend den Ehrschatz im Wert von sechs Pfund Pfenning festgehalten, die der Müller durch die Erstellung einer Wuhr abgegolten hat. Ausserdem wehrt sich das Kloster gegen einen Mühlenzwang.