Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
23.7.1325 / Zürich
Regest
Der Zürcher Rat beurkundet, dass Rüdiger Maness die Vogtei über das Kloster Fahr von Jakob und Berchtold Schwend gekauft hat, die sie vom Kloster Einsiedeln zu Lehen hatten, wobei das Verhältnis des Vogtes zum Propst und Kloster festgestellt wird.
Kommentar Regest
Regest aus ZUB, X, Nr. 3986.
Kommentar Datierung
Tag und Monat nach ZUB
Kommentar Ueberlieferung
Original im Staatsarchiv Zürich: CV 3, 15n 1, Nr. 1 (Depositum Meyer von Knonau); Kopien im Staatsarchiv Zürich: F II a 436 S. 7 (Urbar Weinigen) und A 148 (Gerichte Weiningen)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 241 (Regest)
Text Regest
Die Vogtei über Fahr, Wyningen und Engstringen kommt von den Schwenden an Rüdger Maness, und wird diesem das Lehen von dem Gotteshaus Einsiedeln übertragen. Gefertigt von dem Rathe zu Zürich.
Kommentar Edition
"Die Urkunde soll in Zürich sein."
ZUB, X, Nr. 3986 (Edition)
Text Regest
Der Zürcher Rat beurkundet, dass Rüdiger Maness die Vogtei über das Kloster Fahr von Jakob und Berchtold Schwend gekauft hat, die sie vom Kloster Einsiedeln zu Lehen hatten, wobei das Verhältnis des Vogtes zum Propst und Kloster festgestellt wird.
Kommentar Edition
Die Datierung des ZUBs enthält, im Gegensatz zum Morel, auch Tag und Monat.
In den Anmerkungen wird auf die Verkaufsurkunde vom 25.2.1306, ZUB, VIII, Nr. 2824 verwiesen (KAE, D.A. 4).
Regesten Fahr, Nr. Q56 (Regest)
QW I/2, Nr. 1293 (Regest)
Text Regest
Der Rat von Zürich bezeugt, dass Rüdeger Manesse, Bürger von Zürich, vor ihm erklärt habe, er habe die Vogtei über das Kloster Fahr, über Leute und Güter, von Jakob Schwend, Bürger von Zürich, gekauft in gleichem Recht, wie dieser und sein Bruder Berchtold sel. sie von Freiherr Lütold von Regensberg gekauft hätten, und habe sie von Abt Johannes von Einsiedeln zu Lehen empfangen, wobei er die für ihn als Vogt geltende Ordnung offenote, und dass ferner der Abt vor dem Rat Bestimmungen betreffs der rechten und der alten Vogtsteuer festgesetzt habe.
Kommentar Edition
Familienarchiv Meyer von Knonau.