Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
10.5.1324 / Landtag zur Lauben
Regest
Vor Herrn Diethelm von Krenkingen, Landrichter im Thurgau, und offnem Landgericht verschreibt Walter von Gachnang seiner Gattin Margaretha 25 Stücke Zins ab seinem Teil des Kelnhofs zu Humlikon und des Zehnten daselbst, deren Ertrag 50 Stücke ist, als Widerlegung ihrer Heimsteuer von 49 Mark Silbers, die er von ihr empfangen.
Kommentar Regest
Regest aus TUB IV, Nr. 1340
Überlieferung
A (Original), KAE, E.PB.1
Signatur
Titel
Bestätigung Zins an Walter von Gachnang ab einem Teil des Kelnhofs zu Humlikon
Inhalt
Datierung
10.5.1324
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 232 (Regest)
ZUB, X, Nr. 3880 (Regest)
Text Regest
Herr Diethelm von Krenkingen, Landrichter im Thurgau, beurkundet, dass vor ihm am Landtag zu der Lauben [Louben] Walther von Gachnang seiner Gattin Margaretha mit ihrem ihr hiezu durch Urteil gegebenen Vogt, Herrn Johannes von Wespersbühl [Wesperspuol], aus seinem Teil des Kelnhofes zu Humlikon [Huomlicon], seinem Zinseigen vom Gotteshaus Konstanz, und aus dem zugehörigen Zehnten, die beide zusammen 50 Stuck gelten, 25 Stuck Gelt versetzt für 49 Mark Zürcher Gewichts, die er von ihr zu Heimsteuer empfangen und in seinem Nutzen verwendet, so dass Margaretha, wenn sie ihren Gemahl überlebt, den halben Hof entsetzen und besetzen soll und er im andern Fall ihrer gemeinsamen Kinder Erb und Eigen sein, wenn aber Walther auch die Kinder überlebt, an ihn zurückfallen soll.
Kommentar Edition
In den Einsiedler Regesten Nr. 232 steht die ungenaue Bezeichnung "Landvogt" statt "Landrichter".
TUB, IV, Nr. 1340 (Edition)
Text Regest
Vor Herrn Diethelm von Krenkingen, Landrichter im Thurgau, und offnem Landgericht verschreibt Walter von Gachnang seiner Gattin Margaretha 25 Stücke Zins ab seinem Teil des Kelnhofs zu Humlikon und des Zehnten daselbst, deren Ertrag 50 Stücke ist, als Widerlegung ihrer Heimsteuer von 49 Mark Silbers, die er von ihr empfangen.