Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
19.11.1321 / Zürich
Regest
Abt Johannes I. von Schwanden und das Kapitel von Einsiedeln verleihen dem Kirchherrn von Alt Rapperswil, Albrecht von Uerikon, das Patronatsrecht der St. Johanneskapelle im Kreuzgang von Einsiedeln auf Lebenszeit, weil sein Vater Ritter Albrecht von Uerikon diese Kapelle dotiert hat.
Kommentar Regest
Regest nach ZUB X, Nr. 3747
Überlieferung
A (Original), KAE, A.AE.3
Signatur
Titel
Abt Johannes I. von Schwanden und das Kapitel von Einsiedeln verleihen dem Kirchherrn von Alt Rapperswil, Albrecht von Uerikon, das Patronatsrecht der St. Johanneskapelle im Kreuzgang von Einsiedeln auf Lebenszeit, weil sein Vater Ritter Albrecht von Uerikon diese Kapelle dotiert hat
Inhalt
Datierung
19.11.1321
Objekttyp
Urkunde
B (Kopie), KAE, A.II.2, S. 15
Signatur
KAE, A.II.2, S. 15
Titel
Burkardenbuch, Bd. 2
Inhalt
Datierung
1418 - 1438
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 220 (Regest)
DAE, K, Nr. 1, S. 1 (Edition)
ZUB, X, Nr. 3747 (Regest)
Text Regest
Abt Johannes und Kapitel von Einsiedeln verleihen dem Kirchherrn von Alt Rapperswil, Albrecht von Uerikon [Alberto de Urikon], das Patronatsrecht der St. Johanneskapelle im Kreuzgang von Einsiedeln auf Lebenszeit, weil sein Vater Ritter Albrecht von Uerikon diese Kapelle dotiert hat.
QW I/2, Nr. 1091 (Regest)
Text Regest
Abt Johannes und der Konvent von Einsiedeln übertragen dem Albert von Uerikon, Kirchherrn von Alt-Rapperswil, auf seine Bitte das Patronat der St. Johannes-Kapelle im Kreuzgang ihres Klosters unter den gleichen Bedingungen, unter denen sein Vater es innegehabt hatte; doch soll es zurückfallen, wenn er die Besetzung innerhalb eines Monats nach Erledigung versäumt. Beide einigen sich, um bei Erledigung unbefugte Benützung der Pfrundgüter durch Verwandte des Patrons zu verhüten, darauf, dass die Pfründe, sobald sie frei wird, dem Sohn Arnold des verstorbenen Rudolf von Uerikon übertragen werden soll, wenn dieser bis dahin Priester geworden ist und sich verpflichtet, zu residieren etc. Der Kirchherr bestätigt die Stiftung seines Vaters und verzichtet auf alle Pfrundgüter der Kapelle; einzig Klara, Witwe des Konrad von Uerikon, soll die Nutzniessung von einem Gute haben.