Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
12.5.1553 / -
Regest
Gerichtsurteil von Martin Degen, Landvogt im Thurgau. Er spricht dem Kläger Kaspar Ludwig von Heidenheim, Klingenberg, zu, dass der Angeklagte Hans Frey den Zehnten in Form von Wein und nicht von Trester abzugeben habe, wie es schon in den Urbarien des Klosters Einsiedeln steht. Falls die Amtsleute des Klosters den Zehnten früher aber schon in Form von Trester angenommen haben, soll es ihm das Kloster nicht entschädigen, ausser er kann dies mit einem Schreiben des Gotteshauses beweisen. Des Weiteren soll Hans Frey seinen Wein in jenem Gericht pressen lassen, in welchem sich der Weingarten befindet. Falls da keine Trotte zu finden ist, soll dies im nächsten Gericht im Thurgau geschehen.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, C.IC.3
Signatur
Titel
Gerichtsurteil über die Abgabeform des Zehnten und den Ort des Weinpressens
Inhalt
Datierung
12.5.1553
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)