Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
30.7.1538
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Regest
Gütlicher Spruch von Hans Fassbind von Schwyz, Landvogt im Thurgau, und Mansuetus zum Brunnen von Uri, Vogt zu Feldbach, zwischen den Klöstern Einsiedeln und St. Katharinenthal. Es wird entschieden, dass 1. der Zehnte von dem ganzen Geisshof und ab 4 Jucharten in dem Speckhof dem Kloster Einsiedeln zugehören soll, 2. der Zehnte ab 1 Juchart Reben und 1 Juchart Acker in des Bösbubenhofs und ab dem Gut, das der Bösbub dazu gekauft, dem Kloster St. Katharinenthal zugehören soll.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Kommentar Ueberlieferung
Zwei Ausführungen der gleichen Urkunde (KAE, C.ZB.7 und KAE, C.ZB.7a)
Überlieferung
A1 (Original, Doppel), KAE, C.ZB.7
Signatur
Titel
Urteil im Streit zwischen den Klöstern St. Katharinenthal und Einsiedeln um Zehnten ab den Höfen Geisshof, Speckhof und Bösbubenhof
Inhalt
Datierung
30.7.1538
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
A2 (Original, Doppel), KAE, C.ZB.7a
Signatur
Titel
Urteil im Streit zwischen den Klöstern St. Katharinenthal und Einsiedeln um Zehnten ab den Höfen Geisshof, Speckhof und Bösbubenhof
Inhalt
Datierung
30.7.1538
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)