Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
26.6.1556 / Baden
Regest
Abschied der sieben eidgenössischen Orte an der Tagsatzung in Baden. Die Stadt Stein am Rhein soll, da sie weder die hohen noch die niederen Gerichte in Eschenz besitzt, nicht berechtigt sein, von den Früchten, die in Eschenz gekauft wurden und auf dem Rhein hinauf oder hinab, oder ins Thurgau geführt wurden, einen Zoll zu fordern. Die Stadt Stein am Rhein hatte argumentiert, ihr Geleit gehe bis in den Fendenbach und bis in das Roggweiler Gericht, also hätten sie auch das Recht, den Zoll zu fordern. Es siegelt Kaspar Egli, Rat von Luzern und Landvogt in Baden.
Kommentar Regest
Das Regest wurde 2011 mit Hilfe des Summariums im Rahmen des Urkundenprojekts 2 erstellt.
Überlieferung
A (Original), KAE, C.BB.1
Signatur
Titel
Abschied zur Zollforderung von Stein am Rhein auf in Eschenz gekaufte Nahrungsmittel
Inhalt
Datierung
26.6.1556
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)