Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
25.4.1319
/ Sitten
Regest
Drei päpstliche Delegaten geben dem Bischof von Konstanz und dessen Dignitären und Beamten zwei Papsturkunden über die Inkorporation der Kirchen Meilen und Sarmenstorf ins Benediktinerkloster Einsiedeln bekannt und befehlen ihnen, nicht dagegen zu handeln. Ein Notar stellt die Urkunde aus.
Kommentar Regest
Regest nach Chartularium Sangallense V, Nr. 3047
Überlieferung
A (Original), KAE, P.A.3
Signatur
Titel
Urkunde betreffend Inkorporation der Kirchen zu Meilen und Sarmensdorf
Inhalt
Datierung
25.4.1319
Objekttyp
Urkunde (Latein)
B (Kopie), KAE, A.II.2, S. 226
Signatur
KAE, A.II.2, S. 226
Titel
Burkardenbuch, Bd. 2
Inhalt
Datierung
1418
- 1438
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 204 (Regest)
ZUB, IX, Nr. 3597 (Regest)
Text Regest
Bischof Aimo von Sitten teilt als päpstlicher Beauftragter den Äbten von Engelberg und St. Blasien, dem Bischof von Konstanz und seinen Beamten die 2 Bullen des Papstes Clemens V. mit, deren eine vom 2. April 1319 Avignon dem Abt von Einsiedeln wegen Entfernung seiner Besitzungen die Kirchen von Meilen [Meylan], welche 16, und von Sarmenstorf, welche 20 Mark Silber eintragen und die gewöhnlichen Vikariatspfründen nicht übersteigen, und wo er schon das Patronat besitze, nach Tod der jetzigen Inhaber für ewig an seine Tafel überlässt; während die andere vom gleichen Tag an den Bischof von Sitten und die Äbte von Engelberg und St. Blasien die Exekution dieser Verfügung bei Strafe der Exkommunikation andordnet; auch sollen diese Verfügungen durch den Leutpriester der Propstei Zürich in Meilen und Sarmenstorf verlesen werden. Da der Bischof von Sitten verhindert ist, überträgt er die Exekution an Hartung Mönch, Chorherrn in Basel.
QW I/2, Nr. 975 (Regest)
Text Regest
Bischof Aimo von Sitten, der mit den Äbten von Engelberg und St. Blasien vom apostolischen Stuhl deputiert ist, gibt dem Bischof ... von Konstanz und den übrigen Amtspersonen etc. Kenntnis von den beiden Bullen des Papstes Klemens V. vom 2. April 1310 über Einverleibung der Kirchen von Meilen und Sarmenstorf an das Kloster Einsiedeln und Auftrag zur Exekution an ihn und seine Mitdelegierten und verbietet ihnen bei Strafe der Suspension für den Bischof und der Exkommunikation für andere jede Zuwiderhandlung. Ausserdem erteilt er dem Leutpriester .. der Propstei Zürich Auftrag, die Bullen und seine Verfügung auf Verlangen an einem Feiertage in den Kirchen Meilen und Sarmenstorf öffentlich bekanntzugeben, und überträgt, da er durch Geschäfte seiner Kirche verhindert ist, seine Vertretung dem Domherrn Hartung Münch (Monachi) von Basel, dem er bei Strafe der Exkommunikation befiehlt, auf Verlangen persönlich dem Bischof und den übrigen Amtspersonen der Kirche, sowie jedermann, den es sonst angeht, die Verfügung bekannt zu geben, ihre Beobachtung zu erwirken und zum Zeichen seines Gehorsams an die Urkunde sein Siegel zu hängen.
Chartularium Sangallense, V, Nr. 3047 (Regest)
Text Regest
Drei päpstliche Delegaten geben dem Bischof von Konstanz und dessen Dignitären und Beamten zwei Papsturkunden über die Inkorporation der Kirchen Meilen und Sarmenstorf ins Benediktinerkloster Einsiedeln bekannt und befehlen ihnen, nicht dagegen zu handeln. Ein Notar stellt die Urkunde aus. ... ad requisicionem Hartmanni de Turri rectoris ecclesie in Raprectswile nova procuratoris et procuratorio nomine dominorum abbatis et conventus predictorum ...