Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
1.8.1314
/ Einsiedeln
Regest
Abt Johannes I. von Schwanden und der Konvent von Einsiedeln treffen Bestimmungen über sichere Aufbewahrung des Konventssiegels, dass es in der Kiste der Sakristei aufzubewahren und mit zwei Schlüsseln zu verschliessen sei, wovon der eine in der Hand des Abts, der andere in der eines Konventualen liegen soll; bei Meinungsverschiedenheiten über den Gebrauch des Siegels zwischen Abt und Konvent soll Albrecht von Uerikon als Schiedsrichter entscheiden.
Kommentar Regest
Regest nach ZUB IX, Nr. 3297
Überlieferung
A (Original), KAE, A.DC.1
Signatur
Summarium
Titel
Abt Johannes I. von Schwanden und der Konvent von Einsiedeln treffen Bestimmungen über sichere Aufbewahrung des Konventssiegels, dass es in der Kiste der Sakristei aufzubewahren und mit zwei Schlüsseln zu verschliessen sei, wovon der eine in der Hand des Abts, der andere in der eines Konventualen liegen soll; bei Meinungsverschiedenheiten über den Gebrauch des Siegels zwischen Abt und Konvent soll Albert von Uerikon, Kirchherr zu Alt-Rapperswil, als Schiedsrichter entscheiden
Inhalt
Originaltitel:
"Statutum abbatis Joannis et conventus eremitari die 1 Augusti anno 1314."
Enthält:
- Originalurkunde: Urkundenarchiv
- Abschrift: Aktenarchiv
"Statutum abbatis Joannis et conventus eremitari die 1 Augusti anno 1314."
Enthält:
- Originalurkunde: Urkundenarchiv
- Abschrift: Aktenarchiv
Datierung
1.8.1314
Objekttyp
Urkunde
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 193 (Regest)
DAE, D, Nr. 1, S. 1-2 (Edition)
ZUB, IX, Nr. 3297 (Regest)
Text Regest
Abt Johannes und der Konvent von Einsiedeln treffen Bestimmungen über sichere Aufbewahrung des Konventssiegels, dass es in der Kiste (arca) der Sakristei aufzubewahren und mit zwei Schlüsseln zu verschliessen sei, wovon der eine in der Hand des Abts, der andere in der eines Konventualen liegen soll; bei Meinungsverschiedenheiten über den Gebrauch des Siegels zwischen Abt und Konvent soll Albrecht von Uerikon [Albertus de Uirinkon] als Schiedsrichter entscheiden.
Regesten Fahr, Nr. Q42 (Regest)
Text Regest
Es wird festgehalten, dass das Siegel des Einsiedler Konvents in einem Kästchen aufbewahrt wird, das nur mit zwei Schlüsseln geöffnet werden kann, von dem der eine im Besitz des Abtes, der andere im Besitz eines Konventualen sein soll. An erster Stelle bei den bevorzugten Konventualen steht Ulrich von Jegistorf, der Propst von Fahr.
QW I/2, Nr. 728 (Regest)
Text Regest
Abt Johannes und der ganze Konvent von Einsiedeln beschliessen, um Streitigkeiten und Schaden infolge unvorsichtiger Verwahrung und Anhängung des Konventsiegels vorzubeugen, dass das Siegel fortan in der Sakristei, ubi vestes sacre reponuntur, in einem besonderen Schrein mit zwei Schlössern und zwei Schlüsseln verbleiben und einer der Professbrüder diese verwahren und auf gemeines Verlangen siegeln solle. Besteht aber Uneinigkeit und lässt sich die Minderheit nicht belehren, so ist Herr Albert von Uerikon (Uirinkon), Kirchherr von Alt-Rapperswil (Veteris Raprechtswile), einstimmig erwählt, nach Anhörung beider Teile innerhalb acht Tagen zu entscheiden, und sein oder des nach seinem Tod Erwählten Entscheid muss anerkannt werden. Für den Fall von Abwesenheit soll der Bruder, der die Schlüssel hat, sie bis zu seiner Rückkehr zwei Brüdern übergeben. Sind die Schlüssel verloren oder der oder die Inhaber abwesend und kann die Rückkehr ohne Gefahr nicht abgewartet werden, so darf ein von der Mehrheit erwählter Bruder den Schrein öffnen und siegeln. Diese Verordnung haben Äbte und Brüder bei der Wahl zu beschwören; andernfalls ist man dem Abt keinen Gehorsam, dem Professen keine Ehre schuldig. Diese Vereinbarung haben mit dem Abt beschworen die Brüder: C. de Buwenburg, Uol. prepositus in Vare, Otto prepositus in Frison, R. de Vuinnenberg, Burch. de Uilvingen custos, Johannes de Hasenburg cellerarius. Sie siegeln ein Doppelblatt (carta duplicata), dessen eine Hälfte dem jeweiligen Abt zu überweisen, die andere in dem Schrein mit dem Siegel aufzubewahren ist, mit anhangendem Siegel des Herrn Albert.
Gfr, 43, 1888, S. 314-318 (Edition)