Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
23.5.1517 / -
Regest
Burgermeister und Rat von Zürich bewilligen der Gemeinde Männedorf die Erhebung eines Einzugsgeldes von 5 Pfund von Leuten, die bei ihnen Wohnsitz nehmen wollen; wer aber eine Hofstatt in Männedorf besitzt und entweder selbst hier wohnen oder einen andern darauf setzen will, braucht das Einzugsgeld nicht zu bezahlen.
Kommentar Regest
Regest aus Summarium O2, Nr. 9
Regesten/Editionen
Summarium O2, Nr. 9 (Regest)
Text Regest
Burgermeister und Rat von Zürich bewilligen der Gemeinde Männedorf die Erhebung eines Einzugsgeldes von 5 Pfund von Leuten, die bei ihnen Wohnsitz nehmen wollen; wer aber eine Hofstatt in Männedorf besitzt und entweder selbst hier wohnen oder einen andern darauf setzen will, braucht das Einzugsgeld nicht zu bezahlen.
Kommentar Edition