Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
27.8.1504
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Regest
Abt Konrad von Einsiedeln genehmigt einen zwischen Barnabas von Sax, Konventherrn und Pfleger, namens des Klosters und Peter Meygers von Männedorf seligen Erben über Rechtsverhältnisse des dem Kloster gehörenden Meyerhofs daselbst abgeschlossenen, aber wegen Tod des genannten Pflegers nicht besiegelten Vertrag, wonach das Kloster Einsiedeln auf den Anspruch, gewisse früher zum Meyerhof gehörende Güter und Zinse, die veräussert worden waren, auf Grund einer vom Kloster Pfäfers ausgestellten Urkunde zurückkaufen zu können, verzichtet; ferner soll bei allfälligen Verkäufen solcher Güter dem Kloster Einsiedeln das Vorkaufsrecht zustehen und Meyer jährlich 8 Pfund Haller Zins zu bezahlen haben.
Kommentar Regest
Regest aus Summarium O2, Nr. 8
Regesten/Editionen
Summarium O2, Nr. 8 (Regest)
Text Regest
Abt Konrad von Einsiedeln genehmigt einen zwischen Barnabas von Sax, Konventherrn und Pfleger, namens des Klosters und Peter Meygers von Männedorf seligen Erben über Rechtsverhältnisse des dem Kloster gehörenden Meyerhofs daselbst abgeschlossenen, aber wegen Tod des genannten Pflegers nicht besiegelten Vertrag, wonach das Kloster Einsiedeln auf den Anspruch, gewisse früher zum Meyerhof gehörende Güter und Zinse, die veräussert worden waren, auf Grund einer vom Kloster Pfäfers ausgestellten Urkunde zurückkaufen zu können, verzichtet; ferner soll bei allfälligen Verkäufen solcher Güter dem Kloster Einsiedeln das Vorkaufsrecht zustehen und Meyer jährlich 8 Pfund Haller Zins zu bezahlen haben.