Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
11.4.1466
/ -
Regest
Burgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden in einem Streit zwischen der Gemeinde Männedorf einerseits und den Gemeinden Esslingen und Oetwil anderseits betreffend den Weidgang im Eggberg: Alle, die am Eggberg zu beiden Seiten sitzen, dürfen ihr Vieh in demselben weiden, müssen dasselbe aber hüten; allfällige Schäden sind von den Viehbesitzern zu ersetzen; die Eigentümer von Gütern im und am Eggberg sollen dieselben einzäunen. Die von Esslingen und Oetwil dürfen einen bescheidenen Bann über ihre Hölzer machen, und was ihnen abgehauen wird, dürfen sie zurücknehmen, wo sie es finden.
Kommentar Regest
Regest aus Summarium O2, Nr. 6
Regesten/Editionen
Summarium O2, Nr. 6 (Regest)
Text Regest
Burgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden in einem Streit zwischen der Gemeinde Männedorf einerseits und den Gemeinden Esslingen und Oetwil anderseits betreffend den Weidgang im Eggberg: Alle, die am Eggberg zu beiden Seiten sitzen, dürfen ihr Vieh in demselben weiden, müssen dasselbe aber hüten; allfällige Schäden sind von den Viehbesitzern zu ersetzen; die Eigentümer von Gütern im und am Eggberg sollen dieselben einzäunen. Die von Esslingen und Oetwil dürfen einen bescheidenen Bann über ihre Hölzer machen, und was ihnen abgehauen wird, dürfen sie zurücknehmen, wo sie es finden.