Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
ca. 23.9.1180 / -
Regest
Abt Wernher II. von Toggenburg von Einsiedeln (abbas Heremitarum) bestätigt, dass sein Vorgänger Rudolf II. im Jahre 1155 mit Zustimmung seiner damaligen Mitbrüder und des Vogtes Rudolf ein Gütlein zu Maurach oberhalb des Bodensees um 8 Talente Konstanzer Währung dem Abt Frowin von Salem überlassen hat, und er übergibt mit Zustimmung seines Kapitels und des Vogtes Rudolf ein anderes Gütlein zu Mendlishausen (Mencilhusin D) um 6 Pfund Konstanzer Währung an Abt Christian von Salem und dessen Mitbrüder.
Kommentar Regest
Regest nach Repertorium Karlsruhe, Nr. U 100, S. 18
Kommentar Datierung
vor Septenber 24, 1180
Kommentar Ueberlieferung
Generallandesarchiv Karlsruhe C / 70
Regesten/Editionen
Repertorium Karlsruhe, Nr. U 100, S. 18 (Regest)
Text Regest
Abt Werner von Einsiedeln (abbas Heremitarum) bestätigt, dass sein Vorgänger Rudolf im Jahre 1155 mit Zustimmung seiner damaligen Mitbrüder und des Vogtes Rudolf ein Gütlein zu Maurach oberhalb des Bodensees um 8 Talente Konstanzer Währung dem Abt Frowin von Salem überlassen hat, und er übergibt mit Zustimmung seines Kapitels und des Vogtes Rudolf ein anderes Gütlein zu Mendlishausen (Mencilhusin D) um 6 Pfund Konstanzer Währung an Abt Christian von Salem und dessen Mitbrüder.
Kommentar Edition
GLA C/70