Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
10.1.1380
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Regest
Abt Peter von Wolhusen und das Kapitel von Einsiedeln verkaufen ihren Amtsleuten Ulrich Zoller und dessen Sohn Chuontzman, beides Zürcher Bürger, für 300 Gulden 5 Juchart Reben in Höngg. Zwei Juchart werden von Jekli Fürtiner und Hensli Keller bewirtschaftet. Sie grenzen an Ruedin Meyers Hansen Reben, die zum Meierhof gehören, und an die Reben des von Merenschwand, die ebenfalls dem Kloster Einsiedeln gehören. Die restlichen drei Juchart werden von Hensli Keller und Hans von Lindmag bewirtschaftet und grenzen an die Kappeler Reben und diejenigen von Hans Frueg. Die Käufer dürfen die Trauben, die von den 5 Juchart stammen, in der an der Limmat liegenden Trotte des Klosters trotten lassen. Das Kloster behält sich ein zeit- und besitzerunabhängiges Rückkaufsrecht vor, das aber nur zwischen dem 11. November und Mitte März beansprucht werden kann. Der Rückkaufpreis beträgt ebenfalls 300 Kapitel.
Kommentar Regest
Regest aus Regesten StA ZH, II, Nr. 2699
Kommentar Ueberlieferung
Original im Staatsarchiv Zürich: W 1, Nr. 538.
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 472b (Regest)
Text Regest
Abt Peter und Kapitel verkaufen dem Ulrich Zoller Reben zu Höngg.
Kommentar Edition
In Archiv von Zürich.
Regesten StAZH, II, Nr. 2699 (Regest)
Text Regest
Abt Peter von Wolhusen und das Kapitel von Einsiedeln verkaufen ihren Amtsleuten Ulrich Zoller und dessen Sohn Chuontzman, beides Zürcher Bürger, für 300 Gulden 5 Juchart Reben in Höngg. Zwei Juchart werden von Jekli Fürtiner und Hensli Keller bewirtschaftet. Sie grenzen an Ruedin Meyers Hansen Reben, die zum Meierhof gehören, und an die Reben des von Merenschwand, die ebenfalls dem Kloster Einsiedeln gehören. Die restlichen drei Juchart werden von Hensli Keller und Hans von Lindmag bewirtschaftet und grenzen an die Kappeler Reben und diejenigen von Hans Frueg. Die Käufer dürfen die Trauben, die von den 5 Juchart stammen, in der an der Limmat liegenden Trotte des Klosters trotten lassen. Das Kloster behält sich ein zeit- und besitzerunabhängiges Rückkaufsrecht vor, das aber nur zwischen dem 11. November und Mitte März beansprucht werden kann. Der Rückkaufpreis beträgt ebenfalls 300 Kapitel. Abt und Kapitel siegeln.
Kommentar Edition
Original im StA ZH: W 1, Nr. 538.