Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
10.1285
/ Luzern
Regest
König Rudolf hat die Vogteilehen von Einsiedeln, die Abt Heinrich II. von Güttingen zu Einsiedeln nach dem Tode des Grafen Rudolf von Rapperswil seinem Bruder Rudolf von Güttingen verliehen hatte, durch den Schultheissen Wezzel von Winterthur zu seinen Handen gezogen. Rudolf von Güttingen verzichtet darauf gegen Zahlung von 200 Mark Silber.
Kommentar Regest
Regest nach ZUB XII, Nr. 1937a
Kommentar Datierung
"S.D. (1285 Oktober)" (ZUB XII, Nr. 1937a)
Kommentar Ueberlieferung
Aufzeichnung von Abt Johannes I. von Schwanden (1299-1327) im Einsiedler Urbar.
Überlieferung
B (Eintrag), KAE, A.GI.1, S. 28-29
Signatur
KAE, A.GI.1, S. 28-29
Summarium
Titel
Altes Urbar und Rechnungsbuch Einsiedeln
Inhalt
Originaltitel: Urbar und Rechnungsbuch 1330 bis 1342
Verschiedene Einnahmen aus klösterlichen Gütern aus mehreren Jahren.
Verschiedene Einnahmen aus klösterlichen Gütern aus mehreren Jahren.
Datierung
1330
- 1342
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
QW I/1, Nr. 1474 (Regest)
Text Regest
König Rudolf, der den Abt Heinrich II. von Einsiedeln und dessen Bruder Rudolf von Güttingen zu sich nach Luzern beschieden hat wegen der Vogteilehen von Einsiedeln, die der Abt nach dem Tod des Grafen Rudolf II. von Rapperswil seinem Bruder übertragen, der König aber durch den Schultheiss Wezel von Winterthur zu seinen Handen gezogen hatte, kommt mit Rudolf von Güttingen dahin überein, dass dieser gegen Zahlung von 200 Mark Silber auf sein Anrecht und die Vogteilehen verzichtet.
Kommentar Edition
Einsiedler Urbar.
ZUB, XII, Nr. 1937a (Regest)
Text Regest
König Rudolf hat die Vogteilehen von Einsiedeln, die Abt Heinrich von Einsiedeln nach dem Tode des Grafen Rudolf von Rapperswil seinem Bruder Rudolf von Güttingen verliehen hatte, durch den Schultheissen Wezzel von Winterthur zu seinen Handen gezogen. Rudolf von Güttingen verzichtet darauf gegen Zahlung von 200 Mark Silber.
Kommentar Edition
Stifts-A. Einsiedeln, Urbar, Aufzeichnung von Abt Johannes I. von Schwanden (1299-1327).
Regesta imperii VI/1, Nr. 1947a (Regest)
Text Regest
1285 Lucerne. Vergleich [von Rudolf] mit abt Heinrich von Einsiedeln und dessen bruder Rudolf von Güttingen wegen der vogteilehen von kloster Einsiedeln. Nach dem tode Rudolfs des letzten grafen von Rapperswil (12. jan. 1283), der die vogtei über Einsiedeln besessen, waren die vogteilehen (ein theil der stadt Rapperswil und eine reihe von höfen) dem kloster heimgefallen. Da die schwester des grafen, Elisabeth und ihr gemal graf Ludwig von Homberg diese lehen rechtzeitig von Einsiedeln zu fordern versäumten, verlieh sie abt Heinrich seinem bruder Rudolf von Güttingen. Aber könig Rudolf wollte die gelegenheit nützen um diesen besitz seinem haus zu erwerben, er liess die lehen durch den schultheissen Wezel von Winterthur einfach einziehen und den abt mit seinem bruder vor sich nach Luzern entbieten. Hier verzichtete der letztere in der that gegen 200 mark auf sein anrecht.
Kommentar Edition
Bericht des abtes Johannes I. von Einsiedeln (1298—1327) im Einsiedler urbar, Geschichtsfreund 2, 150. Vgl. Kopp Reichsgesch. 2a, 353, Ringholz Einsiedeln unter Abt Johannes I. v. Schwanden 91 ff., auch Maag Habsb. Urbar 1, 282. Durch dies zugreifen des königs waren graf Ludwig von Homberg und seine gemalin um ihre aussicht gebracht und es entstand »ein gross missehelli« zwischen ihnen. Ueber den endlichen ausgleich s. unten 1289 sept. — Mit dem aussterben der Rapperswiler war dem reich die freie vogtei im Urserenthal heimgefallen, und es ist mit Kopp l. c. anzunehmen, dass sie könig Rudolf alsbald seinen söhnen zu lehen gegeben, als welches sie im Habsb. Urbar ed. Maag 1, 285 aufgeführt wird.