Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
28.3.1379
/ Konstanz
Regest
Drei von den Städten Überlingen, Lindau und St. Gallen gestellte Schiedsrichter entscheiden die Streitigkeiten zwischen Ulrich von Königseck, Vogt zu Lengwil, und dem Kloster Münsterlingen. Demnach erhält Ulrich keine Vogtsteuer vom Schaderhof, seine Rüti fällt wegen Nichtbezahlung der Zinsen an das Kloster zurück, und seine Ansprüche an den Nachlass einer Eigenfrau werden abgewiesen. Dagegen bezieht er zwei Schilling Konstanzer Pfennig Vogtsteuer von dem Baumgärtchen zum Brunnen, die Rückstände an Zinsen für die Rüti und an Zehnten aus Kaisers Weingarten werden ihm erlassen, und er behält das Vogtrecht über ein Gütchen in Dettighofen.
Kommentar Regest
Regest aus TUB VII, Nr. 3510
Überlieferung
B (Kopie), KAE, A.SR.7, Fol. 40r
Signatur
KAE, A.SR.7, Fol. 40r
Titel
Kopialbuch Münsterlingen III (richtig wäre: I)
Inhalt
Datierung
1550
- 1650
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
TUB, VII, Nr. 3510 (Edition)
Text Regest
Drei von den Städten Überlingen, Lindau und St. Gallen gestellte Schiedsrichter entscheiden die Streitigkeiten zwischen Ulrich von Königseck, Vogt zu Lengwil, und dem Kloster Münsterlingen. Demnach erhält Ulrich keine Vogtsteuer vom Schaderhof, seine Rüti fällt wegen Nichtbezahlung der Zinsen an das Kloster zurück, und seine Ansprüche an den Nachlass einer Eigenfrau werden abgewiesen. Dagegen bezieht er zwei Schilling Konstanzer Pfennig Vogtsteuer von dem Baumgärtchen zum Brunnen, die Rückstände an Zinsen für die Rüti und an Zehnten aus Kaisers Weingarten werden ihm erlassen, und er behält das Vogtrecht über ein Gütchen in Dettighofen.