Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
12.4.1500 / Einsiedeln
Regest
Brief von Albrecht von Bonstetten, Dechant zu Einsiedeln, an Erzbischof Berthold von Mainz.
Kommentar Ueberlieferung
ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Innsbruck TLA, ma XIV-1500, fol. 17-20v.
Regesten/Editionen
Regesta imperii XIV/3, 2, Nr. 14038 (Regest)
Text Regest
Frh Dr. Albrecht von Bonstetten, Dechant zu Einsiedeln, an Ebf Berthold von Mainz, des Hl. Röm. Reiches durch Germanien Erzkanzler und Kfst: Am Donstag vor Andree (28. November 1499) erfuhr Bonstetten, daß KM und Ebf Berthold der Bulle für die widerfryung der Kinder von Bonstettens verstorbenem Bruder zugestimmt haben; erhalten hat er die Urkunde aber erst nach vielen Widerwärtigkeiten und valschem ersuchen einer süm geltz am Donstag vor Kathedra Petri (20. Februar 1500). Bonstetten dankt Ebf Berthold auch im Namen aller Verwandten und versichert, daß sie alle sich dafür gegenüber dem Hl. Reich, KM und Ebf Berthold verdient machen und ihnen das nie vergessen werden, da damit der nam vnnd stamm von Bonstetten yemer in zyt vnnd wesenn ist. — Dieser Dank hat sich deshalb so lange verzögert, weil Bonstetten bisher nicht wußte, ob die Widerfryung zugelassen wird oder nicht, wie er das noch in seinem, auf dem jüngsten Reichstag (Bundestag des Schwäbischen Bundes?) zu Esslingen Ebf Berthold übermittelten Schreiben ausgedrückt hatte. — Zugleich mit diesem Dankschreiben übersendet Bonstetten dem Ebf ein seldsams Geschenk (=einen heilkräftigen Stein) und eine Supplikation samt Erläuterung aller ihrer Artikel. Bonstetten bittet um gnädige Aufnahme dieser Supplikation, in der es um gotzgoben für Stifte, Klöster und die Geistlichkeit der Mainzer prouintz geht. Ebf Berthold möge Bonstetten die Gnade tun, der Erwerber dieser Gottesgaben für die sonst armen und wenig mächtigen Klöster und Gotteshäuser zu sein; denn wenn Bonstetten das nicht gelingt, wird nach ihnen hart wyter nachgefragt werden. Ainsideln Sontag Palmarum 1500. — Eüwer f.g. vnderteniger caplan ALBRECHT fryher von BONSTETTEN vnnd doctor, dechan zum Ainsidelnn ss. — (Es folgen) suplicantz, reuerß vnnd berichtung des steins vnd ander dinge: Bonstetten suppliziert bei Ebf Berthold folgendes: KM möge in gnädiger Begabung des ewigen angefengten nüwen büw (neuen Bau) von Stift und Gotteshaus Unserer Lieben Frau zu Einsiedeln den hochwirdigen fürsten Herrn Konrad von Hohen Rechberg, Abt, und Frhn Barnaban von Sax, Administrator und jetzigen Pfleger, sowie alle ihre Nachfolger in Abtei oder Pflege mit folgendem belehnen: Erstens mit ihrem fürstenthumb Ainsideln, und zweitens mit ihren Regalien sowie der Hft Rychenburg und der Vogtei zu Kempten in Turgew (Thurgau), die alte Reichslehen sind. (Erläuternde Randglosse): Auch die alten Regalien sollen mit dem predicate verliehen werden: dem ehrwürdigen unserem Fsten und des Hl. Röm. Reiches getreuen lieben andächtigen, dem Abt von Einsiedeln. — Gleichzeitig möge ihnen KM ausnahmslos alle alten Gnaden und Freiheiten bestätigen, welche das Gotteshaus von Röm. Krn und Kgen erhalten hat. — Immer wenn stös, zwytracht vnnd spenn zwischen dem Hl. Röm. Reich, dessen Krn oder Kgen sowie den Ehgen von Österreich einerseits und der Eidgenossenschaft anderseits herrschen, soll kein Fürstabt, =gefürster apptt, von Einsiedeln zum Empfang obgenannter Lehen verpflichtet sein, wie das die Fürstäbte von Rychenow, Morbach vnnd Kempten tun müssen und ruhig auch tun können, damit er sich den Eidgenossen nicht verdächtig macht und in Ruhe Gott dienen und bei Stift und Gotteshaus bleiben kann; trotzdem soll soll der Abt von Eisiedeln dann weiter wie seine Vorgänger als Fürstabt gelten und von der Röm. Kanzlei immer so tituliert werden. — Weiters möge KM dem Abt und Pfleger von Einsiedeln als altes Herkommen die Freiheit bestätigen, daß jeder, was immer er getan hat, innerhalb der Mauern des Gotteshauses und innerhalb des Wassergrabens ihres Schlosses Pfeffikon unbefristet Sicherheit und Frieden von allen seinen Feinden genießt, solange er sich darin friedlich verhält, und darin begastet werden darf. Dieser alte Brauch und diese gute Gewohnheit, welche die Gottehausleute zweimal jährlich bei ihren Eiden erteilen, ist land kundig und allgemein bekannt, so daß dies keine Neuerung bedeutet; Gleiches soll für die Ausweitung dieser Freiung durch den neuen Bau bei Stift und Gotteshaus Einsiedeln sowie einem über kurz oder lang notwendig werdenden beim Schloß Pfeffikon gelten. Wer diese Freiheit mit fräffner hande verletzt, den soll man gemäß dem alten Herkommen als Friedensbrecher und offnen mörder mit dem Rad hinrichten; wer sie mit freffnen anlessigen wortenn verletzt, soll einer Pön von 100 Mark lötigen Goldes verfallen. — KM möge dem Abt und Pfleger sowie ihren Nachfolgern auch das Recht verleihen, wie die Mehrzahl der anderen Fürstbischöfe und -äbte sowie etliche Städte Münzen zu prägen, und zwar mit den Wappen des Stiftes Einsiedeln und jedes ihrer Herrn und Prälaten. Dieses Münzprivileg sollen sie auch frei weiterverleihen dürfen, weil oft sehr viel bruchsilber anfällt, das man sonst oft vmb halb gelt anwerben müßte, so aber zum Nutzen des Stiftes und Unserer Lieben Frau vertreiben könnte. — Diese Freiheiten sollen für ewige Zeiten bei oben genannten oder höheren Pönen gelten. — Was in der Landschaft und in den Hochgerichten des Stiftes Einsiedeln an Edelsteinen, Metall, Gold, Silber, Erz und anderen wertvollen Dingen gefunden wird, soll ausschließlich dem Abt, Gotteshaus und Kapitel zustehen. Nur hinsichtlich dieses letzten Artikels betreffend die ertzen soll die bull auch auf den Propst und das Kapitel von Einsiedeln extendiert und diese darin genannt werden, weil der Propst seine Regalien vom Hl. Reich empfängt. Canonici regulares sunt Constanc(iensis) dioc(esis) et infine quod idem prepositus possit vti cera rubea sigillando ita et abbas in capella et barones de Bonstetten. — (Unter diesem Text ist eine Linie gezogen; eine Randglosse erläutert): Was oberhalb der Linie steht mag der Kürze und der geringeren Kosten wegen in ein bull ... verschlossen werden; was unterhalb der Linie folgt und die Gotteshäuser und etliche Stifte betrifft, soll vnnd mag aus obigem Grund in die andern bull verschlossen werden. — Es handelt sich um die Gotteshäuser Stein, Mure, Sant Johann im Turtal, Trub, Engelberg vnnd Vischingen vom Benediktinerorden, Wettingen, cappell Sant Vrban vom Zisterzienserorden, Torberg, Ychtingen vom Karthäuserorden und die Abtei Rutinensi vom Prämontsratenserorden sowie auch um die des Predigerordens in der Diözese Konstanz. Diesen Gotteshäusern möge KM alle alten Gnaden und Freiheiten bestätigen; insbesondere, daß sie ihre Kastenvögte, Schirmherrn, vmsessen und Nachbarn weder unbillig noch ungebührend belestigen oder bekumbern, sondern bei ihrem Herkommen bleiben lassen sollen. Auch soll ihnen die alte Freiheit bestätigt werden, daß sie Flüchtigen in ihren Mauern sechs Wochen und drei Tage Schutz gewähren dürfen. Diese Bestätigung für die (oben genannten) Gotteshäuser soll wegen der geringeren Kosten auch in eine bull beschlossen werden. — (Randglosse): Dazu werden sich Einsiedeln und die anderen Gotteshäuser in reuerß wyße verpflichten: Man soll KM und die Fsten von Österreich ad librum inschryben, und zwar alle Fsten von Österreich zu Kr Otto I., dem Stifter des Gotteshauses (Einsiedeln), und auch wld Ehg Sigmund (von Österreich-Tirol); desgl. Ebf Berthold von Mainz zu den Ebfen Raban, Aribon und Friedrich, die Einsiedeln große Gnaden gewährten, wo Ebf Friedrich in der Fastenzeit (immer) persönlich seine tiefe Andacht verrichtete und wohin Hrabanus (Maurus), der zuvor Abt zu Fulda war, viele seiner Bücher hinschickte; wer die dry von geburt, mag ich (=Bonstetten) nit wussen, mich wundert aber der seer, anschließend an die Fsten von Österreich alle Fsten und Gfen von Henneberg. Sie alle sollen inn Vnnser Liebenn frouwen bruderschafft eingeschrieben und dadurch allen Gnaden teilhalftig werden, die täglich in Einsiedeln von Gott und Unserer Lieben Frau für alle andechtigklichenn erfleht werden. Auch die kgl. Sekretäre Virgilius Lunson und Sixtus Ölhafen sollen (in die Bruderschaft) eingeschrieben werden. — Desgleichen sollen auch die Prälaten der obgenannten Gotteshäuser mit ihren Konventen und Chorherren sy (=die oben genannten) in ihre annalien vnnd jarzytbücher schreiben und sie ihren Bruderschaften empfehlen. Das verspricht Bonstetten, weil es den Gotteshäusern weder gebührt, um solche Freiheiten zu werben, noch sie zu beschwören vor ir oberkeitt; sind ouch arme gotzhußer. — (Randglosse): Bericht über die Herkunft des Steines und wie er an die von Lupfen bzw. Bonstetten gekommen ist: Dieser Stein soll ein vngebalierter serpentin und gut gegen Vergiftung sein, den man auch by kunheitt behaltenn soll. Er soll auch den Frauen bei ihrer Krankheit helfen und lindernd wirken, wenn sie eine Zeit lang mit blossem lyb darauf gesessen sind. Dazu haben ihn die Gfen von Lupfen, Bonstettens öhem, sehr zum Wohle der Frauen verwendet, als er noch ganz und ein Tisch war. Den Tisch soll ein alter Gf von Lupfen für gros gut von einem turgkischen keiser erhalten haben; das ist ein red; die andere sagt, daß ihn einer von Lupfen an Stelle von 2000 fl Heiratsgeld von Simon Schwecher genommen hat. Das Stück (Stein) ist ein Sechstel des Tisches, der von alters her ab der Etsch gekommen sein soll. — Als die Eidgenossen jüngst Stühlingen eroberten, hat das buben folck den Tisch in Stücke geschlagen vnnd hin vnnd her wider verfürt vnnd verworffenn. Bonstetten als liebhaber alles gestirns (!) hat das Stück mit großen Kosten und Mühen erworben. Der Ebf von Salins wollte es für den Kg von Frankreich haben und stellte Bonstetten dafür eine gute Pension in Aussicht, der das Stück aber für KM oder Ebf Berthold behalten hat. Weil sich Ebf Berthold in allem so gnädig erweist, schenkt Bonstetten das Stück dem Ebf, der Bonstettens Wünsche gnädig erhören, darüber zwei bullen ausfertigen und ihm übersenden möge. — Die offentürer vermeinent, daß das balierte (Stück) für einen Fsten ein artlich vnnd costlich ... bet stein würde; andere meinen, daß darin viele gute Stücke edler Art sind, woraus man schöne gamahn (Gemmen?) schneiden könnte. — Bonstetten hofft, noch mehr Stücke zu erlangen; was er an solchen und anderen seltsamen Dingen erhält, will er ebenfalls Ebf Berthold zukommen lassen. — (Randglosse): Bericht über das sperial (versperrbares Behältnis?): Bonstetten übersendet auch ein sperial, daß in der Schlacht bei Sempach (von den Eidgenossen) gewunnen und immer für jenes angesehen wurde, in dem an diesem Tag das Meßbuch der Kapläne von KMs vranhern Hg Leopold von Österreich im Feld hin und zurück geschickt wurde. Bonstetten hat es einem ehrlichen Mann abgebeten, dessen Vorfahren es bis heute aufbewahrt hatten; Ebf Berthold möge es von seinen oder von Bonstettens wegen KM schenken und diesen dabei daran erinnern, daß ihm Bonstetten früher schon Hg Leopolds spies, ettlich sporn und andere Dinge von Sempach übersandt hat. Ebf Berthold möge mit dem sperial nach seinem Gutdünken verfahren, doch ist KM gar lieb vnnd werd gewesen, was ihm Bonstetten an diesen Dingen früher zugesandt hat.
Kommentar Edition
ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Innsbruck TLA, ma XIV-1500, fol. 17-20v. — NB: Das interessante Stück scheint noch unbekannt zu sein. Vgl. dazu Lhotsky = L 10, 422 f.