Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
ca. 24.6.1506 / Pfäffikon
Regest
Die Elf des Geschworenengerichts zu Unterwalden erlassen in offenem Gericht zu Stans einen Urteilsspruch wegen eines unehelichen Manns Erbschaft und Fall zu Pfäffikon. Die Erbschaft wird der Witwe des Ruedi Lütt, einer Unterwaldnerin, der Fall dem Gotteshaus zuerkannt.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 1155
Überlieferung
B (Kopie), KAE, B.GD.1
Signatur
Titel
Entscheid des Gerichts zu Pfäffikon über das Erbe und die Fallgebühr eines unehelichen Gotteshausmannes ohne leibliche Nachkommen anhand eines konkreten Beispiels, siehe unten:
Inhalt
Enthält:
- Fall des unehelichen Ruedi Lätt in Pfäffikon: Die Fallgebühr fällt so oder so dem Kloster zu. Die Ehefrau beerbt den Mann, wenn dieser vor seinem Tod der Frau sein Hab und Gut als Morgengab versprochen hat, andernfalls erbt das Kloster.
Datierung
27.12.1506
Objekttyp
Akte
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 1155 (Regest)
Text Regest
Die Eilf des Geschworenengerichts zu Unterwalden erlassen in offenem Gericht zu Stanz einen Urtheilsspruch wegen eines unehlichen Manns Erbschaft und Fall zu Pfeffikon. Die Erbschaft wird der Wittwe des Ruodi Lütt, einer Unterwaldnerin, der Fall dem Gotteshaus zuerkannt.
DAE, W, Nr. 96, S. 167 (Edition)