Urkunden – Detail

Urkunde
Datum / Ort
5.9.1500 / -
Regest
Richtung zwischen dem Gotteshause Einsiedeln und der Gemeinde Winterberg an einem, und den Tagnoweren zu Winterberg am andern Teil um Weidgang und Holz; wird von Zürich erkennt, dass die Tagnower eines Herrn von Einsiedeln Geboten und Verboten gehorsam sein sollen.
Kommentar Regest
Regest aus Morel, Nr. 1130
Überlieferung
A (Original), KAE, Q.E.5
Signatur
Titel
Gerichtsspruch zwischen Einsiedeln und denen von Winterberg den Weidgang und Holz betreffend
Inhalt
Datierung
5.9.1500
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 1130 (Regest)
Text Regest
Richtung zwischen dem Gotteshause Einsiedeln und der Gemeinde Winterberg an einem, und den Tagnoweren zu Winterberg am andern Theil um Weidgang und Holz; wird von Zürich erkennt, dass die Tagnower eines Herrn von Einsiedeln Geboten und Verboten gehorsam sein sollen.