Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
1.6.1282
/ Orvieto
Regest
Papst Martin IV. erteilt dem Abt von Pfäfers infolge Klage des Abtes und Konventes von Einsiedeln über Bedrückung und Schädigung den Auftrag, Abt und Konvent gegen Räuber und Angreifer zu schützen und die Fehlbaren mit Kirchenstrafen ohne Appellation in Schranken zu halten.
Kommentar Regest
Regest nach UB Südl. St. Gallen I, Nr. 734
Überlieferung
A (Original), KAE, A.LA.2
Signatur
Summarium
Titel
Papst Martin IV. beauftragt den Abt von Pfäfers, Konrad von Ruchenberg, den Abt von Einsiedeln, Heinrich von Güttingen, und seinen Konvent gegen fremde Eingriffe zu schützen
Inhalt
Enthält:
- Papsturkunde: Urkundenarchiv
- Abschriften, 4 gedruckte Kopien: Aktenarchiv
- Papsturkunde: Urkundenarchiv
- Abschriften, 4 gedruckte Kopien: Aktenarchiv
Datierung
1.6.1282
Objekttyp
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 105 (Regest)
DAE, A, Nr. 49, S. 79 (Edition)
QW I/1, Nr. 1378 (Regest)
Text Regest
Papst Martin (IV.) erteilt dem Abt ... von Pfäfers infolge Klage des Abtes ... [Heinrich II. von Güttingen] und des Konventes von Einsiedeln über vielfache Bedrückung und Schädigung durch einige gottlose Leute (cum ... a nonnullis, qui nomen domini in vacuum recipere non formidant, multiplices patiantur iniurias et iacturas) Auftrag, den Abt und Konvent gegen Räuber und Angreifer wirksam zu schützen, sie an ihren Personen und Gütern nicht belästigen zu lassen und die Fehlbaren mit Kirchenstrafen unter Wegfall der Appellation in Schranken zu halten, jedoch sich in Sachen, die Untersuchung erfordern und nicht die Personen oder Güter jener betreffen, nicht einzulassen, da sonst dieses Schreiben und ein auf Grund desselben begonnener Prozess keine Gültigkeit habe. Nach drei Jahren tritt der Auftrag ausser Kraft.
Gfr, 43, 1888, S. 337f. (Edition)
UB Südl. St. Gallen, I, Nr. 734 (Edition)
Text Regest
Papst Martin IV. erteilt dem Abt von Pfävers infolge Klage des Abtes und Konventes von Einsiedeln über Bedrückung und Schädigung den Auftrag, Abt und Konvent gegen Räuber und Angreifer zu schützen und die Fehlbaren mit Kirchenstrafen ohne Appellation in Schranken zu halten.
Henggeler, Papsturkunden, Nr. 7, S. 220 (Regest)
Text Regest
Martin IV. "Quia mundo posito".
Largiader, Papsturkunden, I, Nr. 644 (Regest)
Text Regest
Martinus IV. beauftragt den Abt von Pfäfers, Abt und Konvent des Benediktinerklosters Einsiedeln, die sich über Bedrückung und Schädigung durch gottlose Menschen beklagen, gegen Räuber und Angreifer zu schützen, ihre Personen und Güter zu schirmen und gegen Missetäter mit geistlichen Zensuren vorzugehen; das Mandat ist für drei Jahre gültig.