Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
17.3.1282
/ bei Einsiedeln
Regest
Priorin und Konvent von Töss erklären sich gegen Abt Heinrich II. von Güttingen und den Konvent von Einsiedeln schuldig, für die Güter in Rorbas, nämlich den Hof an der Steig und eine halbe Hube, die jährlich 18 1/2 Stück gelten und die sie von Einsiedeln als Erblehen innehaben, jährlich auf Lichtmess 1 Viertelpfund Wachs als Zins zu entrichten.
Kommentar Regest
Regest nach QW I/1, Nr. 1372
Überlieferung
A (Original), KAE, Q.Z.3
Signatur
Titel
Priorin und Konvent von Töss geben dem Kloster Einsiedeln Revers für ihr Lehen in Rorbas und zahlen einen Lehenszins von einem Viertel Pfund Wachs
Inhalt
Datierung
17.3.1282
Objekttyp
Urkunde (Latein)
B (Kopie), KAE, A.II.2, S. 328
Signatur
KAE, A.II.2, S. 328
Titel
Burkardenbuch, Bd. 2
Inhalt
Datierung
1418
- 1438
Objekttyp
Buch (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 103 (Regest)
QW I/1, Nr. 1372 (Regest)
Text Regest
Priorin ... und Konvent von Töss erklären sich gegen Abt Heinrich und den Konvent von Einsiedeln schuldig, für die Güter in Rorbas, nämlich den Hof an der Steig und eine halbe Hube, die jährlich 18 1/2 Stück gelten und die sie von Einsiedeln als Erblehen innehaben, jährlich auf Lichtmess 1 Viertelpfund Wachs (quartam partem libre cere, que vulgo vierdunk dicitur) als Zins zu entrichten.
Kommentar Edition
Laut Edition falsches Datum: Die Indiktion und QW I/1, Nr. 1370 zeigen, dass Verschreibung für 1282 vorliegt.
ZUB, V, Nr. 1827 (Edition)
Text Regest
Die Priorin von Töss verpflichtet sich, dem Kloster Einsiedeln für Besitzungen in Rorbas einen Vierdung Wachs als Lehenszins zu entrichten.
Kommentar Edition
"Da die Indiction X auf 1282 weist und der Lehensbrief Einsidelns, dem dieser Revers nachfolgt, vom 14. März 1282 datiert, liegt hier wohl eine Verschreibung der Jahrzahl LXXXI statt LXXXII vor."