Urkunden – Detail
Urkunde
Datum / Ort
21.8.1480
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Regest
Spruch Felix Schwarzmurers, Richter und Vogt zu Kyburg, zwischen der Priorin und Konvent zu Töss, samt ihren Bauleuten zu Dättnau eines Teils - und dem Gotteshaus Einsiedeln samt gemeinen Insassen zu Brütten, anderen Teils, dass nämlich die Halden zu Dättnau allseitig und jeglicher Weise ohne Eintrag von Einsiedeln und Brütten innehaben und gebrauchen mögen.
Kommentar Regest
Regest nach Morel, Nr. 1003
Überlieferung
A (Original), KAE, Q.Z.14
Signatur
Titel
Spruch zwischen Konvent von Töss und Kloster Einsiedeln betreffend Halden zu Dättnau
Inhalt
Datierung
21.8.1480
Objekttyp
Urkunde (Deutsch)
Regesten/Editionen
Morel, Nr. 1003 (Regest)
Text Regest
Spruch Felix Schwarzmurers, Richter und Vogt zu Kyburg, zwischen der Priorin und Convent zu Töss, sammt ihren Buwleuten zu Tättnow eines Theils - und dem Gotteshaus Einsiedeln sammt gemeinen Insässen zu Brütten, anderen Theils, dass nämlich die Halden zu Tättnow allseitig und jeglicher Weise ohne Eintrag von Einsiedeln und Brütten innehaben und gebrauchen mögen.